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27.02.2013
Portraitfoto von Jürgen Frömmrich vor grauem Hintergrund.

Jürgen Frömmrich: Sicherungsverwahrung

Vielen Dank. – Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Trotz der vielen Punkte, bei denen wir uns streiten, dachte ich eigentlich, dass wir diesen Tagesordnungspunkt friedfertig über die Bühne bringen. Das ist uns nicht so ganz gelungen.

Herr Kollege Hahn, vielleicht passt es auch nicht dazu, dass sich der Justizminister Hahn bei dieser Frage so aufgeamselt hat. Sonst hätten wir eine friedfertige Debatte um diesen Staatsvertrag hinlegen können.

Ich will noch einmal das betonen, was der Staatsminister hier gesagt hat. Das ist vollkommen richtig. Auf der Grundlage der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichtes müssen wir die Sicherungsverwahrung neu regeln. Hinsichtlich der Sicherungsverwahrung hat das Bundesverfassungsgericht sehr deutlich gesagt, dass es ein Abstandsgebot geben muss. Um dieses Abstandsgebot umsetzen zu können, brauchen wir eine räumliche und sonstige Trennung vom normalen Vollzug. Deswegen ist es notwendig, da tätig zu werden. Wir werden nach der Mittagspause noch über die vorgesehenen gesetzlichen Regelungen diskutieren.

Wenn man jetzt 60 Plätze schaffen will, glaube ich, dass es vollkommen richtig ist, zu schauen, mit wem man da kooperieren und zusammenarbeiten kann. Unserer Ansicht nach ist der Weg, der da beschritten wird, vollkommen richtig. Es hat den Versuch gegeben, mit anderen Bundesländern in Kooperation zu treten. In diesem Fall ist das mit dem Bundesland Thüringen gelungen. Es wird eine Lösung mit drei Viertel zu einem Viertel vorgeschlagen. Ich finde das durchaus richtig und zustimmungswürdig. Ich glaube, das spart Geld und bündelt die Kräfte.

Von daher werden wir diesen Vorschlag wohlwollend prüfen. Wir freuen uns auf die Beratung im Ausschuss. Ich glaube, dass man dem vom Grundsatz her wird zustimmen können.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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