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15.09.2016

Aktuelle Stunde – Priska Hinz, Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Landesjagdverordnung verstößt gegen den Grundsatz des Parlamentsvorbehalts und verletzt die Eigentumsrechte der Jäger

Sehr geehrte Präsidentin, meine Damen und Herren! Natürlich steht es jedem Menschen und jeder Fraktion frei, vor den Staatsgerichtshof zu ziehen.
(Zuruf des Abg. Florian Rentsch (FDP))
Das ist überhaupt keine Frage; das stellt niemand infrage.
(Zuruf des Abg. Florian Rentsch (FDP))
Verblüffend ist es aber schon, wenn Abgeordnete der FDP in der Regel nicht mehr wahrhaben wollen, was sie in ihrer Regierungszeit, die noch nicht allzu lange zurückliegt, eigentlich beschlossen haben.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wer hat denn das Gesetz beschlossen, das Jagdgesetz? Das war die FDP gemeinsam mit der CDU. In § 43 des Hessischen Jagdgesetzes steht wörtlich:
Die für das Jagdwesen zuständige Ministerin oder der dafür zuständige Minister wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung Vorschriften zu erlassen über
– Abs. 3 –
Jagd- und Schonzeiten nach § 22 Bundesjagdgesetz und abweichend vom Bundesrecht.
(Zurufe der Abg. Ursula Hammann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Florian Rentsch (FDP))
Also ohne Parlamentsvorbehalt: Die zuständige Ministerin darf Jagdzeiten entsprechend ändern und anpassen. Ich gehe doch einmal davon aus, dass der damalige Justizminister – in Klammern: FDP –, der Kollege Hahn, das auch rechtsförmlich ordentlich geprüft hat, bevor das Gesetz beschlossen wurde.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)
Aber, meine Damen und Herren, abgesehen von der Möglichkeit, die Verordnung in einzelnen Passagen zu ändern – –
Vizepräsidentin Heike Habermann:
Frau Staatsministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Lenders?
Ministerin Priska Hinz:
Jürgen Lenders (FDP):
Frau Staatsministerin, ist es richtig, dass damals, als die erste Verordnung auf den Weg gebracht worden ist, die FDP überhaupt nicht mehr in der Regierungsverantwortung war?
Liegt es aus Ihrer Sicht nicht auch im Ermessen der Landesregierung, welchen Regelungsinhalt eine Verordnung am Ende hat? Wir hatten mit dem Regelungsinhalt dieser Verordnung nun überhaupt gar nichts zu tun.
Priska Hinz:
Lieber Herr Kollege Lenders, darum geht es doch gar nicht.
(Zuruf des Abg. Jürgen Lenders (FDP))
– Nein. Sie sagen, das Parlament müsse über die Verordnung beschließen.
(Zuruf des Abg. Jürgen Lenders (FDP))
Sie haben das Gesetz aber beschlossen, das der Ministerin die Möglichkeit gibt, die Jagdverordnung neu zu fassen,
(Zuruf des Abg. Florian Rentsch (FDP))
und zwar auch und gerade im Bereich der Jagd- und Schonzeiten. Das ist der Punkt. Insofern kann man die Jagd- und Schonzeiten natürlich nach neuen wildbiologischen Erkenntnissen entsprechend fassen.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)
Dass das auf Länderebene überhaupt möglich geworden ist, ist auch der Tatsache zu verdanken, dass die Bundesverordnung im Jahr 2011 diese Möglichkeit gewährt hat, in den Ländern flexibel zu reagieren. Vorher konnte man Schonzeiten nur verlängern oder völlig aussetzen, aber man konnte nicht variieren. Das hat die Grundlage gelegt, und das Hessische Jagdgesetz hat es möglich gemacht, die Verordnung auf diese Art und Weise anzupassen.
Natürlich gab es viele Runden mit dem Jagdverband. Es gab Diskussionen mit dem Waldbesitzerverband, mit den landwirtschaftlichen Verbänden. Sie glauben doch wohl selbst nicht, dass man eine Verordnung macht, indem man sie einfach nur im Ministerium schreibt – sich selbst einmal Gedanken macht, vielleicht noch mit dem einen oder anderen Kollegen aus den Koalitionsfraktionen spricht und das Ganze dann beschließt. Nein, natürlich gab es die entsprechenden Diskussionen mit den Verbänden. Sie haben nicht daran teilgenommen, das ist richtig.
(Zuruf des Abg. Jürgen Lenders (FDP))
Aber das Parlament musste in diesem Fall auch nicht daran teilnehmen. – Nein, weil es in diesem Gesetz, das Sie selbst beschlossen haben, keinen Parlamentsvorbehalt gibt.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU – Zuruf von der FDP: Das gibt es doch gar nicht!)
Wir haben jetzt, nachdem die Jagdverordnung beschlossen ist, das Monitoring der Jägerschaft übergeben. Der Jagdverband arbeitet an dem Monitoring, das wir in der Jagdverordnung neu festgelegt haben, sehr aktiv mit – auch die einzelnen Kreisjagdverbände und die Hegegemeinschaften. Ich halte es auch für ein gutes Zeichen, dass sowohl der Jagdverband als auch die landwirtschaftlichen Verbände und die Umweltverbände gemeinsam mit dem Ministerium über weitere Artenschutzmaßnahmen diskutieren.
Die Gräben sind nicht aufgerissen worden, Herr Lotz, sondern es gibt gemeinsame Gespräche. Es tut mir leid, dass die Abgeordneten nicht immer bei allen Gesprächen dabei sind, die wir im Ministerium führen, aber so ist die Arbeitsteilung. Wir stehen jedenfalls in guter Kooperation mit den Verbänden. Von daher weiß ich gar nicht, was die Aufregung eigentlich sollte, Herr Lotz.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)
Im Übrigen – –
Vizepräsidentin Heike Habermann:
Frau Staatsministerin, ich darf an die Redezeit der Fraktionen erinnern.
Priska Hinz:
Ich komme zum Schluss. Im Übrigen bin ich, was diese Klage angeht, sehr gelassen. Meines Erachtens haben wir bei der Verordnung alles eingehalten und beachtet, was man bei der Neufassung von Verordnungen tun muss, sodass ich dieser Klage und auch ihrem Ergebnis gelassen entgegensehe. – Vielen Dank.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)