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27.01.2016

Windkraftanlagen: Beteiligung von Kommunen an Pachteinnahmen ist auf der Zielgeraden

Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN macht deutlich, dass die Beteiligung von Kommunen an Pachteinnahmen bei Windkraftanlagen sich bereits auf der Zielgeraden befindet und demnächst von den Kommunen in Anspruch genommen werden kann. „Während die SPD noch damit beschäftigt war, einen Gesetzentwurf der GRÜNEN aus Oppositionszeiten abzuschreiben, haben wir bereits die nötigen Rahmenbedingungen geschaffen“, so Angela Dorn, Sprecherin für Umwelt und Energie bei den GRÜNEN im Landtag. „Wir haben im Haushaltsplan für 2016 eine entsprechende Ermächtigung eingeräumt, durch die Kommunen an den Pachteinnahmen von Hessen Forst bei Standorten für Windenergieanlagen profitieren können. Auch die Möglichkeiten einer indirekten Beteiligung im Rahmen eines Förderprogramms für alle Kommunen, die in der Nachbarschaft Windkraftanlagen haben, sind bereits geklärt, so dass wir mit dem Startschuss für die Umsetzung noch im Laufe des nächsten Monats rechnen können.“

Zentrales Ziel dabei sei es, die Energiewende gemeinsam mit den Kommunen und den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort zu meistern und dadurch eine noch größere Akzeptanz für Erneuerbare Energie und Klimaschutz zu schaffen. „Kommunen sind die zentralen Akteure vor Ort, wenn es darum geht, Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen. Mit den jetzt erarbeiteten Angeboten bekommen die Kommunen deutlich bessere Möglichkeiten, von Windenergie vor Ort zu profitieren. Dies ist ein guter Beitrag für die Akzeptanz von Windkraftanlagen und damit für die bürgerfreundliche dezentrale Energiewende“, betont Angela Dorn.

Für eine direkte Beteiligung kommen diejenigen Kommunen in Frage, deren Gemarkungsgrenze maximal einen Kilometer von einer Windenergieanlage auf Staatswaldgebiet oder deren geschlossenen Bebauung maximal zwei Kilometer entfernt ist. Dieses Geld kann die Kommune ohne Zweckbindung nach freier Entscheidung verwenden. Die Anlage muss nach dem 1. Januar 2015 in Betrieb gegangen sein. Daneben könnten Kommunen indirekt profitieren, wenn in ihren Gemeindegrenzen oder in direkter Nachbarschaft eine Windkraftanlage steht – dies gilt als nicht nur für Gebiete des Staatswaldes. Dann können sie Fördermittel für eigene Klimaschutzprojekte beantragen. Diese Mittel stellt das Land über das im Haushalt verankerte Klimaschutzprogramm zur Verfügung.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt

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