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20.04.2017

Verpflichtungserklärungen für Flüchtlinge: GRÜNE begrüßen, dass die Landesregierung Lösung im Sinne der Betroffen sucht

Die GRÜNEN im Landtag begrüßen, dass die Landesregierung eine Lösung sucht, die jenen Bürgerinnen und Bürgern hilft, die eine Verpflichtungserklärung zur Kostenübernahme für Flüchtlinge abgegeben haben. „Wir haben heute im Innenausschuss des Landtages einen Antrag von CDU und GRÜNEN verabschiedet, in dem der Landtag die Landesregierung bittet, einen Lösungsweg zu finden, wie Verpflichtungsgeber, die eine Erklärung auf Basis der ursprünglichen Rechtsauffassung des Landes abgegeben haben, im Einzelfall Schadenersatz erhalten können“, erklärt Jürgen Frömmrich, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

„Wir bedauern ausdrücklich, dass der Bund darauf beharrt, dass Helferinnen und Helfer, die eine Verpflichtungserklärung im Rahmen der Hessischen Aufnahmeordnung abgegeben haben, auch nach der Anerkennung der Antragstellenden als Flüchtlinge für deren Lebenshaltungskosten haften“, so Frömmrich weiter. „Die Verantwortung in den Bereichen Aufenthalts- und Sozialrecht liegt beim Bund. Damit steht es auch allein im Ermessen des Bundes, ob er die Verpflichtungsgeber in Regress nimmt. Das SPD-geführte Bundesministerium für Arbeit und Soziales lehnt es leider ab, die Geltendmachung von Erstattungsansprüchen durch die Jobcenter auszusetzen – das ist einigermaßen befremdlich. Wie auch andere Bundesländer hatte das Land Hessen eine andere Rechtsauffassung als der Bund vertreten.“

Die GRÜNE betonen zugleich die Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements für die Integration der in Hessen lebenden Flüchtlinge. „Wir danken allen Helferinnen und Helfern für ihren großen Einsatz in der Flüchtlingshilfe. Nur mit ihrem Engagement konnte eine menschenwürdige Versorgung und Unterbringung der Asylsuchenden in Hessen gelingen, und auch für den weiteren Prozess der Integration ist dieser Einsatz unerlässlich.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt
Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
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