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12.09.2013

Verordnung von Schwarz-Gelb zur Sonntagsarbeit scheitert vor Gericht – GRÜNE: Weitere Klatsche für die Landesregierung

Nordhessen, Kommunalpolitik, KommunenDie Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nimmt das heutige Urteil des Verwaltungsgerichtshofs gegen die sogenannte Bedarfsgewerbeverordnung der Landesregierung erfreut zur Kenntnis. Es sei bezeichnend, dass die schwarz-gelbe Landesregierung erst durch ein Gerichtsurteil verpflichtet werden müsse, selbstverständliche Arbeitnehmerrechte zu akzeptieren.

„Bereits 2011 haben wir den Versuch von Minister Grüttner (CDU) kritisiert, mit der Verordnung die Sonntagsarbeit in Hessen durch die Hintertür ausweiten zu wollen“, unterstreicht der wirtschaftspolitische Sprecher der GRÜNEN, Kai Klose. „Heute sehen wir: Seine lapidare Begründung, das Wirtschafts- und Arbeitsleben sowie das Verbraucherverhalten hätten sich nun einmal geändert, ist juristisch unzureichend.“

Auch für die in der Verordnung genannten Branchen, unter anderem Callcenter, Videotheken und Brauereien gelte, dass der Sonntag vor allem ein Tag der Ruhe und Erholung sei. „Es ist gut, dass Ausnahmen von der Sonn- und Feiertagsruhe eng begrenzt und wohlbegründet sein müssen.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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