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27.11.2017

Verfassungsreform: Änderungsvorschläge für eine moderne Verfassung in breitem Konsens

Für die GRÜNEN im Landtag sind die heute im Verfassungskonvent vorgestellten Änderungs-vorschläge ein wesentlicher Schritt zur Modernisierung der Hessischen Verfassung. „Das Änderungspaket ist im breiten Konsens zwischen allen Fraktionen erarbeitet worden, das ist bei einer so weit reichenden Reform eine gute Grundlage für die dann anstehende Volksabstimmung“, erklärt Frank Kaufmann, Obmann der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Wir freuen uns, dass unter den Vorschlägen einige Punkte sind, die uns GRÜNEN besonders wichtig sind. So soll nicht nur die Gleichberechtigung von Frauen und Männern verbindlich in die Verfassung geschrieben, sondern darüber hinaus auch festgelegt werden, dass das Land aktiv daran arbeiten muss, bestehende Ungleichheiten zu beseitigen. Auch soll die UN-Kinderrechtskonvention umgesetzt und erstmalig Kinderrechte in der Hessischen Verfassung verankert werden.“

„Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass bei den Staatszielen das Prinzip der Nachhaltigkeit, das alle Lebensbereiche umfasst, aufgenommen werden soll“, so Kaufmann weiter. „Weil wir Zukunft gestalten wollen, müssen wir noch mehr darauf achten, nicht nur die nächsten Jahre im Blick zu haben, sondern darüber hinaus auch die Interessen zukünftiger Generationen zu wahren. Außerdem wollen wir in der Verfassung festlegen, dass das Land zukünftig bei allen Maßnahmen berücksichtigt, dass gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land angestrebt werden müssen. Wir hoffen, damit einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung des ländlichen Raums leisten zu können.“

Der Verfassungskonvent hat sich ebenfalls im breiten Konsens für ein klares Bekenntnis zu Europa, der Europäischen Union und den europäischen Institutionen ausgesprochen. „In Zeiten, in denen Populisten und Nationalisten die europäischen Errungenschaften in Frage stellen, ist es wichtig, deutlich für ein freies und solidarisches Europa einzustehen“, kommentiert Kaufmann.

„Schließlich haben wir uns darauf verständigt, die Volksgesetzgebung erheblich zu stärken. Die Hessische Verfassung sieht vor, dass die Gesetzgebung sowohl vom Landtag ausgehen als auch durch die Bevölkerung angestoßen werden soll. Dies hat in der Praxis bisher aufgrund der hohen Hürden für Volksbegehren und Volksentscheide aber nicht funktioniert. Durch eine Absenkung dieser Hürden soll die Möglichkeit der Volksgesetzgebung künftig die in der Verfassung angedachte Bedeutung bekommen.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt
Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
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Web: https://www.gruene-hessen.de/landtag

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