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22.05.2014

Schulgesetzänderung zu G8/G9: Rückkehr der laufenden 5. bis 7. Klassen zu G9 wird möglich

Hessisches Kultusministerium„Mit der heutigen Verabschiedung der Schulgesetzänderung wird es auch für die laufenden 5. bis 7. Klassen möglich, zu G9 zurückzukehren. Wir greifen damit einen Wunsch vieler Eltern auf. Wir wissen aber auch, dass wir aufgrund des Vertrauensschutzes nicht alle Wünsche von Eltern erfüllen können“, sagt der bildungspolitische Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion, Mathias Wagner, anlässlich der abschließenden Lesung des Gesetzentwurfs von CDU und GRÜNEN.

DIE GRÜNEN betonen, dass es ohne dieses Gesetz keinerlei Rückkehrmöglichkeiten für die laufenden 5. bis 7. Klassen gegeben hätte. „Eine solche Rückkehr war bislang kategorisch ausgeschlossen. Das haben viele Eltern zu Recht nicht verstanden. Daher haben CDU und GRÜNE die Gesetzesänderung auf den Weg gebracht.“ Dabei stoße jedoch der Wunsch der einen Eltern nach G9 an die Grenze des Wunsches anderer Eltern nach G8. Aufgrund von Gerichtsentscheidungen genießen Schülerinnen und Schüler, die mit G8 begonnen haben, Vertrauensschutz. „Ich verstehe Eltern, die sich mehr gewünscht hätten. Es fehlt aber nicht an politischem Willen für noch mehr Wahlmöglichkeiten, sondern an der rechtlichen Möglichkeit“, unterstreicht Mathias Wagner.

So viele Wahlmöglichkeiten zwischen G8 und G9 wie in Hessen gebe es in keinem anderen Bundesland – auch nicht in Ländern mit SPD-Regierungsbeteiligung. „Was die SPD in Hessen fordert, setzt sie in keinem Land um, in dem sie regiert. Eine rechtssichere Rückkehr zu G9 ist eben nicht so einfach, wie die Opposition tut.“ Selbst im oft genannten Niedersachsen sei vieles noch im Vagen und man nehme man sich über ein Jahr Zeit für die dortige Gesetzesänderung. „Wir wollen aber jetzt, zum kommenden Schuljahr etwas für die Schülerinnen und Schüler erreichen. Wenn die Opposition heute gegen unser Gesetz stimmt, stimmt sie auch gegen jede Rückkehrmöglichkeiten zu G9 für die laufenden Klassen. Logisch ist das nicht“.

Die schwarz-grüne Koalition und das Hessische Kultusministerium hätten in den vergangen Wochen alle Vorschläge für ein noch größeres Maß an Rückkehrmöglichkeiten zu G9 geprüft. „Leider war keiner dieser Vorschläge so, dass wir hinreichend sicher sein können, nicht vor Gericht zu scheitern. Ein Gesetz, dass von Gerichten kassiert wird, würde niemandem helfen.“ Auch habe es teilweise erhebliche Zweifel gegeben, ob die Schulen pädagogisch in der Lage gewesen wären, die Vorschläge bis zum Schuljahresbeginn überhaupt noch umzusetzen.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt

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