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26.06.2017

NSU-Untersuchungsausschuss: Volker Bouffier zur Abwägung bei V-Leute-Vernehmung

Aus Sicht der GRÜNEN im Landtag wäre es aus heutiger Sicht wünschenswert gewesen, den zur Zeit des Kasseler NSU-Mordes in der rechtsextremen Szene tätigen V-Mann des hessischen Landesamtes für Verfassungsschutz, Benjamin G., durch die Polizei vernehmen zu lassen. „Der damalige Innenminister und heutige Ministerpräsident Volker Bouffier hat heute als Zeuge vor dem Ausschuss seine Entscheidung erläutert, die vom hessischen Verfassungsschützer Andreas Temme geführten V-Leute nicht förmlich durch die Polizei vernehmen zu lassen“, erklärt Jürgen Frömmrich, Ausschuss-Obmann der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Er hat geschildert, dass damals das Risiko für die V-Leute – mit einer Ausnahme alle im islamistischen Bereich eingesetzt – und der Wert von ihnen gelieferten Informationen abzuwägen waren gegen das Informationsinteresse, das die Staatsanwaltschaft geltend machte. In seine Entscheidung hatte Bouffier auch das Bundesamt für Verfassungsschutz einbezogen, das die islamistischen Quellen als sehr wertvoll einschätzte.“

„Im Rückblick hätte die eine Quelle, die Temme im rechtsextremistischen Bereich führte, eine Aussagegenehmigung erhalten können, weil sie dem Verfassungsschutz ohnehin kaum relevante Erkenntnisse lieferte“, so Frömmrich. „Herr Bouffier hat heute gesagt, dass er die damalige Entscheidung in Bezug auf den rechtsextremen V-Mann Benjamin G. anders getroffen hätte, hätte er damals gewusst, was wir inzwischen wissen. Überlegungen, allein Benjamin G. vernehmen zu lassen, gab es aber offenbar damals weder bei der Staatsanwaltschaft noch im Innenministerium.“

Bouffier wurde auch gefragt, warum das Ermittlungsverfahren in der NSU-Mordserie nicht beim Bundeskriminalamt zentralisiert wurde. „Aus den bisherigen Vernehmungen im Untersuchungsausschuss hat sich im Rückblick der Eindruck ergeben, als seien die Ermittlungen zu lange auf die Länder konzentriert gewesen, insbesondere auf Bayern, wo die drei Mörder die meisten ihrer Taten begingen. Auch deshalb wurden Hinweise auf einen möglichen rechtsextremistischen Hintergrund aus einer Fallanalyse von 2005 nicht über den Raum Nürnberg hinaus verfolgt. Aus Bouffiers Ausführungen geht hervor, dass vor allem Bayern die Ermittlungen in eigener Regie behalten wollte. Tatsächlich stellten die drei Bundesländer, in denen die Morde der Ceska-Serie vor der Tat in Hessen geschahen, nie ein förmliches Übernahmeersuchen. Auch das Bundesinnenministerium wurde nicht entsprechend aktiv.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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