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10.10.2016

NSU-Untersuchungsausschuss: Starke Sicherheitsbedenken gegen Vernehmung islamistischer Quellen

Aus Sicht der GRÜNEN im Landtag hat die heutige Sitzung des NSU-Untersuchungsausschusses geholfen zu verstehen, wie die Entscheidung zustande kam, die vom damaligen Verfassungsschutz-Mitarbeiter Andreas T. geführten V-Leute nicht zu vernehmen. „Der damalige Abteilungsleiter im Justizministerium, Professor Dr. Helmut Fünfsinn, hat erläutert, dass aus Sicht der Staatsanwaltschaft seinerzeit nur noch ein geringer Tatverdacht gegen T. bestanden habe“, erklärt Jürgen Frömmrich, Ausschuss-Obmann der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Die formelle Vernehmung der von T. geführten Quellen hätte seiner Erinnerung nach lediglich der ,Abrundung‘ der Ermittlungen gegen T. dienen sollen. Der Zeuge führte aus, dass dagegen die vom Landesamt für Verfassungsschutz geltend gemachten Sicherheitsbedenken insbesondere gegen eine Vernehmung der islamistischen Quellen ein starkes Gewicht hatten. Die Abwägung gegen eine formelle Vernehmung sei aus seiner Sicht nachvollziehbar.“

Sowohl Prof. Dr. Fünfsinn als auch der damalige Staatssekretär im Justizministerium, Dr. Thomas Schäfer, bemängelten, die Staatsanwaltschaft habe das Justizministerium nicht ausreichend und regelmäßig genug über die Ermittlungen gegen T. informiert. „Zwar arbeitet die örtliche Staatsanwaltschaft als Herrin des Verfahrens unabhängig und trifft allein die Entscheidungen über die Ermittlungen“, so Frömmrich. „Dass der damalige Staatssekretär die Kassler Staatsanwaltschaft allerdings erst in einem ,robusten Gespräch‘ davon überzeugen konnte, das Ministerium regelmäßig in Kenntnis zu setzen, ist ungewöhnlich. Dass Ermittlungen wegen Mordverdachts gegen einen Mitarbeiter des Landesamtes für Verfassungsschutzes nicht ohne politische Bedeutung sind, hätte den Akteuren in Kassel klar sein sollen.“


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