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20.01.2017

NSU-Untersuchungsausschuss: Details zum Disziplinarverfahren gegen Temme

Aus Sicht der GRÜNEN im Landtag hat die heutige Sitzung des NSU-Untersuchungsausschusses die Umstände des Disziplinarverfahrens gegen den früheren hessischen Verfassungsschutz-Mitarbeiter Andreas Temme weiter aufgehellt. „Wir haben von einer Zeugin, die damals im hessischen Innenministerium mit dem Fall befasst war, gehört, dass das Ministerium beim Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) auf Einleitung eines förmlichen Disziplinarverfahrens gedrungen hat“, erklärt Jürgen Frömmrich, Ausschuss-Obmann der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Damit hat das Innenministerium verhindert, dass Herr Temme in den Dienst beim Landesamt für Verfassungsschutz hätte zurückkehren dürfen. Dieses Recht hätte er sonst nach seiner Suspendierung gehabt.“

Unverständlich sei geblieben, warum der damals im Referat Geheimschutz des LfV tätige Zeuge W. dem zu dieser Zeit suspendierten Temme im Juli 2006 in einem Telefonat sagte, aus seiner Sicht solle dieser in den Dienst zurückkehren können. „Nach allem, was wir bisher im Ausschuss gehört haben, gab W. damit keinesfalls die Meinung der Leitung des LfV und schon gar nicht des Innenministeriums wieder, für die klar war, dass Temme nicht wieder für den Verfassungsschutz arbeiten würde“, so Frömmrich. „Das Strafverfahren gegen Temme wurde zwar eingestellt, weil es keinen Tatverdacht gab. Dennoch hatte er Pflichtverletzungen begangen, die ausreichten, um ihn für eine weitere Tätigkeit beim LfV zu disqualifizieren. Am gravierendsten dabei: Er hat sich nach seiner Anwesenheit am Tatort nicht als Zeuge gemeldet, und er war im Internetcafé von Halit Yozgat, obwohl es ihm die Regeln des Verfassungsschutzes untersagten, weil einer der von ihm geführten V-Leute in einer nahen Mosche verkehrte.“

Nach der Entfernung von Temme aus dem LfV kam es nicht mehr zum Abschluss eines Disziplinarverfahren. „Frühere Zeugen im LfV haben ausgesagt, man sei froh gewesen, Temme los zu sein“, so Frömmrich weiter. „Gerade aus heutiger Sicht wäre es wünschenswert, die Verfehlungen Temmes wären damals auch rechtlich aufgearbeitet worden. Wichtig und richtig bleibt aber, dass Temme nie wieder in sicherheitsrelevante Tätigkeiten zurückkehren konnte.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt
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