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03.05.2017

Landesblindengeldgesetz: Gesetz zum Blindengeld wird an neue Bundesregeln angepasst

Für die GRÜNEN im Landtag ist der Entwurf der Landesregierung für ein neues Landesblindengeldgesetz die folgerichtige Umsetzung der neuen Rechtslage auf Bundesebene. „Wir wollen erreichen, dass die Erhöhung des Pflegegeldes bei den behinderten Menschen ankommt und nicht durch Kürzungen beim Blindengeld wieder eingesammelt wird“, erklärt Sigrid Erfurth, Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die Belange der Menschen mit Behinderung. „Der Handlungsbedarf ergibt sich daraus, dass das zweite Pflegestärkungsgesetz auf Bundesebene statt der bisher drei Pflegestufen eine genauere Erfassung des Bedarfs behinderter Menschen in fünf Pflegegraden vorsieht.“

„Das Blindengeld bekommen blinde und stark sehbehinderte Menschen auf Antrag ausgezahlt, unabhängig von ihrem Einkommen. Es soll die Teilhabe am täglichen Leben trotz der visuellen Einschränkung ermöglichen, als pauschalierte Leistung, für die keine Verwendungsnachweise erbracht werden müssen. Etwa 13 000 Menschen erhalten in Hessen nach geltendem Recht Leistungen nach dem Landesblindengeldgesetz. Es ist gut, dass es dieses einfache und unaufwändige Verfahren gibt, um Menschen, die in besonderer Weise beeinträchtigt sind, in ihrem täglichen Leben zu unterstützen. Und es ist auch gut, dass wir in Hessen bei der Höhe des Blindengeldes in der Spitzengruppe der Bundesländer liegen und damit unserer Verantwortung für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in besonderer Weise nachkommen.“

Der Entwurf der Landesregierung wurde heute in Erster Lesung im Plenum des Landtages behandelt und geht nun in die Anhörung. „Wir werden mit den Experten erörtern, ob die Formulierungen den Bedarf punktgenau treffen und wo möglicherweise nachjustiert werden muss.“ In der Anhörung soll auch der von der SPD vorgelegte Gesetzentwurf beraten werden.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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