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05.03.2015

K+S - GRÜNE: Grund- und Trinkwasserschutz haben oberste Priorität

Landwirtschaft Bewässerung klein gemeinfrei, ländlicher RaumDie Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betont, dass haltlose Verdächtigungen dem Grundwasser- und Trinkwasserschutz an Werra und Weser nicht helfen. „Auch wenn die Fraktion der Linken immer wieder probiert mit Halbwahrheiten Stimmung zu machen, so muss ganz nüchtern festgestellt werden: Das Umweltministerium und das Regierungspräsidium Kassel wollten von Anfang an dem Antrag der Gemeinde Gerstungen auf Herausgabe von Unterlagen nach dem Umweltinformationsgesetz folgen. Es war das Unternehmen K+S, das gegen die Herausgabe geklagt hat. Hier werden Ursache und Wirkung offenbar bewusst vermischt, weil es besser in die politische Botschaft passt“, stellt die Sigrid Erfurth, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN, in der Debatte um die Entsorgung der Salzabwässer des Unternehmens K+S fest.

DIE GRÜNEN stellen erneut fest, dass der Schutz von Grundwasser und von Trinkwasser oberste Priorität hat. Die derzeit gültige Versenkerlaubnis für laugenhaltige Abwässer aus der Kali-Industrie endet am 30. November diesen Jahres. Eine der 7 Nebenbestimmungen sah vor, dass K+S bis 2013 ein 3D-Grundwassermodell vorlegt, mit dem die Ausbreitung der Abwässer im Untergrund nachvollzogen werden kann. Dazu Erfurth: „Diese Nebenbestimmung hat K+S nicht hinreichend erfüllt. Daher hat das Regierungspräsidium als zuständige Überwachungsbehörde zur Risikoabschätzung weitere Gutachten herangezogen und wird unter Abwägung aller vorliegenden Gutachten die Entscheidung zu treffen haben, ob die derzeit gültige Versenkerlaubnis widerrufen werden muss. Das ist eine Entscheidung der Fachbehörde, der wir mit großem Interesse entgegensehen.

„Auch die immer wieder gern versuchte Vermischung von Versenkgenehmigungen mit dem  Vier-Phasen-Plan hat nichts mit der Wirklichkeit zu tun. Der 4 Phasen-Plan ist ein Maßnahmenpaket, das keine Genehmigung ersetzt. Das Unternehmen K+S ist in der Pflicht, die Voraussetzungen für die Genehmigungen zu schaffen. Bevor eine weitere befristete Genehmigung für deutlich reduzierte Versenkmengen erteilt werden kann, muss das Unternehmen nachweisen, dass die Gefährdung von Grund- und Trinkwasser ausgeschlossen werden kann. Dazu gehört ein aussagefähiges 3D-Modell. Gerade weil der Grundwasserschutz ein so hohes Gut ist, liegen die Hürden für eine weitere befristete Versenkgenehmigung besonders hoch.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt

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