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03.02.2016

Kommunikation der Polizei: Offen und verantwortungsbewusst über Straftaten berichten

Die GRÜNEN mahnen in der Debatte um die Öffentlichkeitsarbeit der Polizei eine Rückkehr zur Sachlichkeit an. „Es ist eigentlich ganz einfach: Für die Berichterstattung über mutmaßliche Straftaten von Flüchtlingen haben ganz genau die gleichen Regeln zu gelten wie für alle anderen mutmaßlichen Straftaten auch“, erklärt Jürgen Frömmrich, innenpolitischer Sprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag, aus Anlass einer Diskussion zum Thema im Innenausschuss des Landtages. „Nach meinem Eindruck passiert genau das in Hessen auch: Die Polizei hat einen Ermessensspielraum dabei, wie sie über Vorfälle öffentlich berichtet, und sie geht verantwortungsbewusst damit um. Die Rahmenbedingungen, die das Innenministerium setzt, haben sich seit Jahren bewährt. Festgehalten sind sie in einem Erlass von 2011, also aus der Zeit der CDU-FDP-Regierung, den bisher keine Fraktion im Landtag in Frage gestellt hat.“

„Wann und wie die Polizei die Öffentlichkeit über Straftaten unterrichtet, unterliegt einer ganzen Reihe von wichtigen Abwägungen. So muss Rücksicht auf die Persönlichkeitsrechte von Opfern und auch mutmaßlichen Tätern genommen werden, wird üblicherweise nicht über häusliche Gewalt berichtet, werden die Vergehen jugendlicher Straftäter besonders sensibel gehandhabt und wird erst dann berichtet, wenn sich ein Sachverhalt erhärtet hat“, so Frömmrich. „Es gibt keinerlei Grund, diese erprobten und sinnvollen Grundsätze über Bord zu werden. Wer hätte denn etwas davon, wenn im Polizeibericht eine angebliche Massenschlägerei gemeldet würde, die sich später als Auseinandersetzung unter drei Jugendlichen entpuppt?“

„Dagegen dienen Lageberichte wie die, aus denen Bild online am Dienstag zitierte, der internen Information. Darin werden auch Vorfälle behandelt, zu denen erst wenige Erkenntnisse vorliegen. So wie verantwortungsbewusste Medien nichts veröffentlichen, was sie nicht selbst ausreichend geprüft haben, so geht selbstverständlich auch die Polizei erst an die Öffentlichkeit, wenn sie ein klares Bild eines Sachverhalts hat. Welcher Nationalität oder Konfession mutmaßliche Täter und Opfer eines Vorfalls sind, hat bei dieser Prüfung ebenso wenig eine Rolle zu spielen wie ihre Haarfarbe oder Schuhgröße. Solche Details gehören auch nur dann in den Polizeibericht, wenn sie für das Verständnis des berichteten Vorgangs nötig sind – so handhabt es der Pressekodex, auf den sich die deutschen Medien aus gutem Grund selbst verpflichtet haben, und so handhabt es die Polizei in Hessen.“

„Wenn es daran Zweifel gibt, dass die Polizei ihrer Verantwortung gerecht wird, müssen wir ruhig und sachlich darüber reden“, erklärte Frömmrich. „Innenminister Peter Beuth hat heute sehr umfassend, detailliert und zu jedem Einzelfall nachvollziehbar auf Vorwürfe geantwortet, die FDP und SPD ohne jede Gegenrecherche auf Basis eines Medienberichts erhoben haben. Ich warne davor, eine Atmosphäre weiter anzuheizen, in denen Falschmeldungen wie die über einen angeblich in Berlin verhungerten Flüchtling oder eine angeblich vergewaltigte 13-Jährige von interessierten Gruppen instrumentalisiert werden.“


Pressestelle der Fraktion B�NDNIS 90/DIE GR�NEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt

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