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21.01.2016

Kommunikation der Polizei: Erprobte und sinnvolle Grundsätze nicht über Bord werfen

Mit Befremden nehmen die GRÜNEN Kritik an der Öffentlichkeitsarbeit der Polizei zur Kenntnis. „Die FDP hat heute im Innenausschuss des Landtags den Verdacht geäußert, der Innenminister habe die Polizeibehörden angewiesen, Straftaten von Flüchtlingen zu verschweigen – das ist parteipolitisch motivierter Blödsinn“, erklärt Jürgen Frömmrich, innenpolitischer Sprecher von von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag. „Es ist seit Jahren aus guten Gründen üblich, dass Informationen über mutmaßliche Straftäter dann veröffentlicht werden, wenn sie tatrelevant sind. Das gilt für die ethnische Zugehörigkeit oder einen möglichen Flüchtlingsstatus genauso wie für den Familienstand oder die Lieblingsfußballmanschaft von Tatverdächtigen. Es gibt keinerlei Grund, die erprobten und sinnvollen Grundsätze der Kommunikation und auch der medialen Berichterstattung über Bord zu werden.“

„Die deutschen Medien haben sich in ihrem Pressekodex selbst aus gutem Grund dazu verpflichtet, dass in der Berichterstattung über Straftaten die Zugehörigkeit des Verdächtigen oder Täters zu einer religiösen, ethnischen oder anderen Minderheit nur dann erwähnt wird, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht“, so Frömmrich weiter. „Insofern setzt die Presse sich selbst noch strengere Regeln, als sie in der von der FDP heute kritisierten Richtlinie enthalten sind, die übrigens seit 2011 gilt – damals regierte die FDP mit. Innenministerium und Polizeiführung haben heute überzeugend ausgeführt, dass zu keiner Zeit bedeutsame Tatsachen verschwiegen wurden.“ Auch der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Andreas Grün, hatte bestätigt, dass es in Hessen keine Anweisungen des Innenministers gibt, der Öffentlichkeit Straftaten von Flüchtlingen vorzuenthalten oder zu beschönigen.

„Vor nicht allzu langer Zeit wurde die Polizei regelmäßig dafür kritisiert, dass sie durch Nennung des ethnischen, kulturellen oder religiösen Hintergrundes bestimmte Bevölkerungsgruppen stigmatisiere“, erinnert Frömmrich. „Nun zu behaupten, die Polizei enthalte der Öffentlichkeit Informationen vor, weil sie nicht gleich bei jeder Straftat die Nationalität des Verdächtigen erwähnt, ist unglaubwürdig. Selbstverständlich müssen Hintergründe beleuchtet werden, und es gibt ein berechtigtes Informationsinteresse an diesen Hintergründen. Das darf aber nicht dazu führen, dass voreilig Zusammenhänge suggeriert werden, die es vielleicht gar nicht gibt. Deshalb ist die Orientierung am Pressekodex richtig und sinnvoll. Ich warne insbesondere die FDP davor, mit populistischen Unterstellungen und hohle Phrasen wie der vom angeblichen ,Staatsversagen‘ die Verunsicherung bei Wählerinnen und Wählern zu schüren. Das wäre einer demokratischen Partei unwürdig.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt

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Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
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