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18.12.2014

Kommunalrechtsreform - GRÜNE: Versorgungsbezüge angepasst, Altersgrenzen abgeschafft, Wahlrecht angeglichen

Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat gemeinsam mit der CDU-Fraktion einen Gesetzentwurf eingebracht, der eine Modernisierung des Dienstrechts für kommunale Wahlbeamte vorsieht. „Wir werden im Bereich der kommunalen Wahlbeamten einige Änderungen umsetzen und sicherstellen, dass diese Regelungen rechtzeitig vor der Kommunalwahl 2016 greifen“, erklärt Jürgen Frömmrich, innenpolitischer Sprecher der GRÜNEN. Änderungen gibt es bei der Altersversorgung für Bürgermeister, Landräte und hauptamtliche Beigeordneten. Außerdem werden künftig auch Menschen ab 18 Jahren und über 65 Jahre für kommunale Spitzenpositionen wählbar sein.

Nach derzeitigem Recht erhalte ein kommunaler Wahlbeamter ab dem Zeitpunkt seines Ausscheidens – möglicherweise nach nur einer Amtszeit von sechs Jahren – eine Mindestversorgung von 35 Prozent, unabhängig von seinem Alter. Dazu Frömmrich: „Diese Regelung wird geändert und damit an Regelungen anderer Bundesländer und an die Regelung für Abgeordnete des Landtags angepasst. Wer dieses Amt ausgefüllt hat, soll auch am Ende des Erwerbslebens eine gute Versorgung erhalten. Wir sind aber auch der Auffassung, dass es nicht mehr so sein kann, dass ein Wahlbeamter nach sechs Jahren Wahlamt am Tage seines Ausscheidens einen Anspruch auf die Mindestversorgung von 35 Prozent haben kann.“ In Zukunft soll ein kommunaler Wahlbeamter Versorgung nur erhalten, wenn er als Beamter auf Zeit eine Amtszeit von acht Jahren erreicht und das 60. Lebensjahr (abschlagsfrei) bzw. das 55. Lebensjahr (mit Abschlägen und auf Antrag) vollendet hat. Wer früher ausscheidet, hat aber weiterhin einen Anspruch auf Übergangs- und Altersgeld.

Die zweite große Änderung im Bereich des kommunalen Wahlbeamten ist eine Änderung des passiven Wahlrechts. „Wir sind der Überzeugung, dass die Wähler am besten wissen, welchen Kandidaten sie wollen. Es ist nicht sinnvoll vorzuschreiben, dass Menschen über 65 zu alt für ein Wahlamt sind und Menschen zwischen 18 und 25 zu jung. Nicht das Alter, sondern die fachliche und persönliche Qualifikation sind ausschlaggebend dafür, ob und wie eine Person ein hauptamtliches Wahlamt ausfüllen kann.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt

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