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18.12.2015

Jahres-Endspurt im Landtag für ein grüneres und gerechteres Hessen

Der Landtag hat in seiner Dezember-Plenarsitzung eine ganze Reihe Beschlüsse gefasst, mit denen Hessen im neuen Jahr aus Sicht der GRÜNEN-Fraktion ein ganzes Stück GRÜNER und gerechter wird. „Wir haben den Landeshaushalt für 2016 verabschiedet, der wichtige Schwerpunkte für Ökologie und Gerechtigkeit setzt und auch eine Antwort auf die Herausforderungen durch die große Zahl der zu uns kommenden Flüchtlinge gibt“, resümiert Angela Dorn, Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag. „Wir haben daneben eine ganze Reihe von Gesetzen verabschiedet, die für uns GRÜNE wichtig sind, darunter das Hessische Gleichberechtigungsgesetz, Regeln für mehr Bürgerbeteiligung in den Kommunen und Änderungen im Dienstrecht der Beamtinnen und Beamten, die der Deutsche Gewerkschaftsbund gelobt hat. Auch in einigen Feldern, die weniger im Licht der Öffentlichkeit stehen, gibt es Neuregelungen, die zeigen: GRÜN macht den Unterschied.“

Landeshaushalt 2016. Der Haushalt stellt die finanziellen Weichen für die Politik der Landesregierung im kommenden Jahr. Ein zentraler Punkt ist der Aktionsplan für Integration und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wir freuen uns sehr, dass wir einige Anträge dazu gemeinsam mit der SPD einbringen konnten und auch die FDP den Aktionsplan grundsätzlich begrüßt hat. Damit ist ein breiter Schulterschluss im Landtag zur Lösung dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe gelungen. Der Plan nimmt konsequent alle Bereiche in den Blick, die für eine gelingende Integration von Bedeutung sind: Sprache, Bildung, Arbeit, Wohnen, Sicherheit und Gesundheit. Außerdem schreiben wir das Sozialbudget fort, finanzieren Energiewende und mehr Ökolandbau, bauen die bundesweit einzigartige Ausstattung von Schulen und Hochschulen weiter aus und setzen in der Verkehrspolitik einen Schwerpunkt auf Sanierung statt Neubau. Bei allen Herausforderungen und Gestaltungsimpulsen achten wir darauf, nicht auf Kosten kommender Generationen zu wirtschaften, sondern den uns GRÜNEN wichtigen Gedanken der Nachhaltigkeit auch in der Haushaltspolitik umzusetzen.

Gleichberechtigungsgesetz. Damit die öffentliche Verwaltung bei der Gleichberechtigung mit gutem Beispiel vorangeht, haben wir ein Gesetz verabschiedet, das mit einer ganzen Reihe von Regeln Männern und Frauen hilft, Familienaufgaben und Karriere unter einen Hut zu bekommen und mehr Frauen in Führungspositionen bringen soll. Weil die Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten in dem Land unterstellten Behörden und Betrieben darüber wachen, dass die neuen Regeln auch in die Wirklichkeit umgesetzt werden, haben wir ihre Rechte deutlich gestärkt – notfalls können sie sie jetzt auch einklagen. Denn unser Ziel ist es, dass die öffentliche Verwaltung gerechter, weiblicher und familienfreundlicher wird – und damit auch ein Vorbild für Unternehmen in ganz Hessen.

Mehr Bürgerbeteiligung. Wir haben Änderungen im hessischen Kommunalwahlgesetz und der Hessischen Gemeindeordnung vorgenommen, die unter anderem mehr direkte Demokratie ermöglichen: Bürgerentscheide in größeren Städten benötigen in Hessen künftig geringere Zustimmungsquoren. In Städten zwischen 50 000 und 100 000 Einwohnern soll nach einem Bürgerbegehren eine Zustimmung von 20 Prozent (bisher: 25 Prozent) der Stimmberechtigten für einen Erfolg ausreichen. In Städten mit mehr als 100 000 Einwohnern genügen 15 Prozent. Selbstverständlich bleibt es überall dabei, dass die Mehrheit derer, die am Bürgerentscheid teilnehmen, mit „ja“ stimmen muss. Außerdem sollen die Gesetzesänderungen dabei helfen, mehr Frauen in die Kommunalparlamente zu bringen.

Verfassungskonvent. Die hessische Landesverfassung stammt aus dem Jahr 1946 und ist die älteste noch geltende der Bundesrepublik. Der Landtag hat mit den Stimmen von CDU, GRÜNEN, SPD und FDP eine Enquetekommission eingesetzt, die als Kern eines Verfassungskonvents zusammen mit Fachleuten und unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit Vorschläge für eine Reform erarbeiten soll. CDU und GRÜNE haben in ihrem Koalitionsvertrag vier Themen genannt, die dort behandelt werden sollen: die Abschaffung der Todesstrafe, erleichterte Volksbegehren und Volksentscheide auf Landesebene, eine Absenkung des passiven Wahlalters auf 18 Jahre und die Aufnahme des Ehrenamts als Staatsziel. Wir gehen aber sehr offen in den Beteiligungsprozess und können uns als GRÜNE beispielsweise auch vorstellen, den Gedanken der Nachhaltigkeit stärker in der Verfassung zu verankern.

Dienstrecht. Das jetzt beschlossene Dienstrechtsänderungsgesetz bringt hessischen Beamtinnen und Beamten zahlreiche Vorteile. So werden die Zulagen für Nacht-, Samstags-, Sonn- und Feiertagsarbeit („Dienst zu ungünstigen Zeiten“) deutlich angehoben, Überstunden künftig komplett berücksichtigt (bisher erst ab der sechsten Überstunde im Monat) und weitergehende Möglichkeiten geschaffen, damit Überstunden finanziell vergütet werden können. Längere Beihilfeansprüche bei Geburt von mehreren Kindern oder der Pflege von Angehörigen verbessern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die Landesregierung kann Schmerzensgeldansprüche von Polizistinnen und Polizisten übernehmen, und wir stärken die Personalräte. Leider konnten sich SPD und Linke entgegen einer Empfehlung des Deutschen Gewerkschaftsbunds nicht zu einer Zustimmung durchringen.

Richtergesetz. Wir GRÜNE finden den Grundsatz der Selbstverwaltung der Justiz sehr wichtig und stärken ihn mit der Änderung des Richtergesetzes. Es sorgt für mehr Transparenz und Akzeptanz bei der Besetzung von Gerichtspräsidenten, weil sich das Justizministerium in Streitfällen künftig nicht mehr ohne Weiteres über ein Votum der Präsidialräte als Selbstverwaltungsgremium hinwegsetzen kann, sondern vor der letztlichen Entscheidung den Richterwahlausschuss mit dem jeweiligen Fall befassen muss.

Nationalpark-Gesetz. Das in dieser Woche verabschiedete Gesetz zum Nationalpark Kellerwald-Edersee bringt gleich drei wichtige Erfolge für den Naturschutz in Hessen: Es stärkt den Umwelt- und Naturschutz im Nationalpark Kellerwald-Edersee, gibt den Fachleuten vom Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG) zusätzliche Kompetenzen und ermöglicht Naturparks in Nordhessen. Die UNESCO-Weltnaturerbestätte Nationalpark Kellerwald-Edersee wird dem Umweltministerium unterstellt und damit eigenständiger als unter der Zuständigkeit von Hessen-Forst, das HLUG wird zum Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie ausgebaut und das Gesetz ermöglicht, dass der Naturpark Reinhardswald ausgewiesen und der Naturpark Meißner-Kaufunger-Wald ausgedehnt werden können.

Bienenschutz. Eine Neuerung für den Schutz von Bienen verbirgt sich hinter der sperrigen Bezeichnung „Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Vollzug von Aufgaben in den Bereichen der Landwirtschaft, der Landschaftspflege, der Dorf- und Regionalentwicklung und des ländlichen Tourismus“. Künftig kann geahndet werden, wenn Imker die Abstandsregelung zwischen zwei Bienenvölkern nicht einhalten. Verbindliche Abstände zwischen den so genannten „Belegstellen für Honigbienen“ sind wichtig, um die Zucht von bestimmten Bienenvölkern zu erleichtern – zum Beispiel mit dem Ziel, die Resistenz gegen die Varoamilbe zu stärken, die dem Bienenbestand sehr zusetzt. Es soll ermöglicht werden, dass sich nur Drohnen und die Bienenkönigin einer bestimmten Zuchtrichtung paaren.

Der Landtag hat sich in seiner Dezember-Plenarsitzung außerdem mit dem Vorschlag der Bundesländer zum Länderfinanzausgleich beschäftigt, der aus unserer Sicht einen sinnvollen Kompromiss darstellt: Das Ausgleichssystem zwischen finanzstarken Ländern wie Hessen und schwächeren Bundesländern bleibt solidarisch, stärkt aber zugleich die Anreize für eigenverantwortliches Handeln in den Ländern. Hessen würde nach der Modellberechnung im Jahr 2020 um rund 580 Millionen Euro entlastet. Rechtzeitig zum neuen Jagdjahr hat die GRÜNE Umweltministerin Priska Hinz außerdem die überarbeitete Hessische Jagdverordnung unterschrieben, die den Tier- und Naturschutz stärkt und dem Gedanken der Hege in der Jagd sowie wildbiologischen Erkenntnissen mit neuen Regeln für die Jagdzeiten besser Rechnung trägt. Aus unserer Sicht hat Hessen damit jetzt im Bundesvergleich eine der grünsten Jagdverordnungen.


Pressestelle der Fraktion B�NDNIS 90/DIE GR�NEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt

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