Inhalt

21.03.2017

Hessisches Wohnungsaufsichtsgesetz: Kommunen helfen, bezahlbaren Wohnraum in Hessen zu erhalten

Die GRÜNEN im Landtag betonen, dass Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, die Eindämmung von Mieten, aber auch der Erhalt von Wohnraum oberste Priorität habe. „Wenn Wohnraum als reine Ferienwohnung angeboten wird, fehlt eine Wohnung auf dem Markt. Besonders in den Ballungsgebieten wie dem Rhein-Main-Gebiet geht damit Wohnraum verloren, der dringend notwendig ist“, unterstreicht Martina Feldmayer, wohnungspolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Nach der aktuellen Rechtslage sind Ferienwohnungen in Wohn- und Mischgebieten nicht gesetzlich erlaubt. Mit der Umsetzung der Bauplanrechtsnovelle des Bundes werden Städte wie Frankfurt jedoch Probleme bekommen, gegen die Umwandlung von Wohnungen in Ferienwohnungen vorzugehen. Durch die Gesetzesänderung wären Ferienwohnungen in nahezu allen Baugebieten zulässig. Deshalb helfen wir ihnen mit der Änderung des Hessischen Wohnungsaufsichtsgesetzes, Wohnraum zu erhalten.“

„Bisher ist beispielsweise die Frankfurter Bauaufsicht gegen die Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung vorgegangen. In den letzten Jahren konnten sie damit bis zu 1300 Wohnungen, die als Ferienwohnung zweckentfremdet wurden, durch Kontrollen und Handeln zurückgewinnen. Durch die Bauplanrechtsnovelle wären Ferienwohnungen in nahezu allen Baugebieten zulässig.  Die Zahlen der Wohnungen, die für Feriengäste angeboten werden, würden damit sicher steigen. Denn erstens wäre es dann legal und zweitens rechnet es sich natürlich, eine Wohnung für 100 Euro oder mehr am Tag zu vermieten. Damit würde sich die Lage am Wohnungsmarkt in den Ballungsraum Städten noch weiter anspannen. Und das wollen wir nicht“, unterstreicht Feldmayer.

„Mit der Änderung des Wohnungsaufsichtsgesetzes helfen wir vorausschauend dieses Problem gar nicht erst entstehen zu lassen.  Die Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt sollen per Satzung die Möglichkeit erhalten, die Vermietung von Wohnraum als Ferienwohnung zu unterbinden. Würde es hier zu keiner Änderung auf Landesebene kommen, wären Ferienwohnungen per se erlaubt oder müssten aufwendig über Bauplanänderungen ausgeschlossen werden. Wir helfen den Kommunen an dieser Stelle vorausschauend, schnell und pragmatisch. Wir setzen hier die Priorität auf den Erhalt von Wohnraum. Das ist auch notwendig, denn Wohnen darf kein Luxus sein“, schließt Feldmayer ab.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt
Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
Mail: presse-gruene@ltg.hessen.de
Web: https://www.gruene-hessen.de/landtag

Kontakt

Zum Thema