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21.06.2013

GRÜNE wollen Kennzeichnungspflicht für Polizei gesetzlich regeln

Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN will eine verpflichtende Kennzeichnungs- und Legitimationspflicht für Polizeibeamte im Einsatz gesetzlich festschreiben. Bei Großlagen wie Demonstrationen und Großveranstaltungen, beispielsweise Fußballspielen, soll eine individualisierbare Kennzeichnung obligatorisch werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf (Drucksache 18/7522) liegt dem Landtag zur Beratung in der kommenden Woche vor. „Polizisten im Einsatz müssen für den Bürger identifizierbar sein. Dieses Gebot der Rechtsstaatlichkeit wollen wir im Hessischen Polizeigesetz (HSOG) festschreiben“, so der innenpolitischer Sprecher der GRÜNEN, Jürgen Frömmrich. „Wir schlagen vor, dass Polizistinnen und Polizisten grundsätzlich entweder ein Namensschild oder eine individualisierbare Kennzeichnung, etwa eine einfache Nummernfolge, an der Dienstkleidung tragen. So kann Vorwürfen gegen einzelne Beamte besser nachgegangen werden und die Sachverhalte können aufgeklärt werden.“

Derzeit ist es hessischen Polizistinnen und Polizisten freigestellt, ob sie im Einsatz ein Namensschild tragen oder nicht. Insbesondere bei Großeinsätzen werden in der Regel keine Namensschilder getragen. „Die wiederholt durch Bürger geäußerten Vorwürfe von Übergriffen einzelner Polizisten, wie zuletzt bei der Blockupy-Demonstration am 1. Juni in Frankfurt, lassen sich ohne Kennzeichnung kaum überprüfen, weil die Identifizierung der beschuldigten Polizeibeamten selten möglich ist. Das wollen wir ändern.“

„Wir verstehen, dass Polizistinnen und Polizisten in heiklen Einsätzen, etwa gegen organisierte Kriminelle, ihren Klarnamen aus Sorge vor Übergriffen im persönlichen Umfeld oder Racheakten gegen Familienangehörige nicht zeigen möchten. Diese Sorge der Beamten nehmen wir sehr ernst. Deshalb sollen die Beamten wählen können, ob sie ihren Namen oder einen der Identifizierung dienenden Nummer-Code tragen“, erklärt Frömmrich den GRÜNEN Vorschlag.

Für die GRÜNEN ist die Anerkennung des staatlichen Gewaltmonopoles durch die Bürger von erheblicher Bedeutung. „Das Vertrauen der Bürger in das staatliche Gewaltmonopol hängt elementar von seiner Rechtsstaatlichkeit ab: Kein staatlicher Eingriff darf ohne rechtliche Ermächtigungsgrundlage erfolgen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Eingriffe bis hin zum unmittelbaren Zwang vorgenommen werden. Jeder Missbrauch staatlicher Gewalt durch einzelne Polizeivollzugsbeamte und jeder unangemessene Einsatz in der Großlage kann dazu führen, dass dieses Vertrauen der betroffenen Bürger in die Rechtsstaatlichkeit im Einzelfall und im Allgemeinen erschüttert und beschädigt wird.“

„Namensschilder sorgen dafür, dass die Polizisten für den Bürger noch besser als Individuen wahrgenommen und nicht als bloße Uniformträger. Insbesondere die namentliche Ansprache erleichtert auch den Umgang von Bürger und Beamten im polizeilichen Alltag. Schon heute tragen viele Beamtinnen und Beamte im Streifendienst ein Namensschild. Wir wollen, dass dies zukünftig für alle Polizisten gilt.“ Nach Brandenburg wäre Hessen erst das zweite Bundesland, das ein solches von amnesty international, der Humanistischen Union und dem Deutschen Anwaltsverein lange gefordertes Gesetz einführt. In Berlin gibt es eine solche Regelung bereits seit 2011, dort geht sie allerdings auf einen Erlass zurück.“

Gesetzentwurf


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne

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