Inhalt

25.11.2014

GRÜNE: Neues Jugendarrestvollzugsgesetz ist gute Grundlage für Arbeit mit jugendlichen Straftätern

Gefängnis, RechtspolitikDie Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt den von der hessischen Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf für ein Hessisches Jugendarrestvollzugsgesetz als gute Grundlage für die Arbeit mit straffälligen Jugendlichen. „Ein gut gestalteter Arrest kann Anstöße für Bewältigung von Konflikten geben. Die Zusammenarbeit mit Dritten und Betreuung nach der Entlassung sind überaus wichtig, sie werden nun auf eine gesetzliche Grundlage gestellt“, erklärt Karin Müller, rechtspolitische Sprecherin der GRÜNEN. „Wir wollen den Jugendlichen helfen, sie an einen geregelten Tagesablauf heranführen, und dabei unterstützen, ihre Freizeit strukturiert zu gestalten.“ Der Gesetzentwurf regelt die Gestaltung des Jugendarrestvollzugs. Der Arrest ist eine spezifische Maßnahme im Jugendstrafrecht. Er dauert maximal vier Wochen, soll erzieherisch ausgestaltet sein und weniger drastisch als die Jugendhaftstrafe. Bisher gab es kein eigenes Gesetz, das besondere Bedingungen für den Jugendarrest definiert.

Der Gesetzentwurf orientiere sich an dem Musterentwurf der Länder, der unter Federführung von Hessen und Rheinland-Pfalz erarbeitet wurde. Der Musterentwurf wurde von einer Arbeitsgruppe mit Praktikern aus den Bereichen Vollzug, Staatsanwaltschaft und Gericht sowie mit erziehungswissenschaftlicher Beratung erarbeitet. „Dieser Entwurf war Grundlage eines Symposiums im Sommer dieses Jahres, das das Justizministerium mit und für Fachleute und Interessierte veranstaltet hat. Auch daraus sind Erkenntnisse im vorliegenden Entwurf enthalten.“

DIE GRÜNEN weisen auf grundsätzliche Erwägungen im Jugendstrafrecht hin. „Die Rückfallquoten sind hoch, deswegen wird der Jugendarrest von einigen grundsätzlich in Frage gestellt. Wenn man allerdings betrachtet, dass viele Jugendliche durch die Unterbrechung ihrer Fehlentwicklung nicht zu längeren Jugend- und Freiheitsstrafen verurteilt werden, kann der Jugendarrest unter diesem Aspekt einen bedeutsamen positiven Beitrag leisten. Nur 10,7 Prozent der aus dem Jugendarrest entlassenen wurde zu einer unbedingten Jugend- oder Freiheitsstrafe verurteilt. Jeder Jugendliche, der nach einem Aufenthalt in der Jugendarrestanstalt seinen Weg findet, ist es wert, die Anstrengungen zu unternehmen, mit ihm gemeinsam eine Perspektive für sein weiteres Leben zu entwickeln.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt

Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
Mail: presse-gruene@ltg.hessen.de
Web: https://www.gruene-hessen.de/landtag