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25.11.2015

Gleichberechtigungsgesetz – Rechte der Frauenbeauftragten werden gestärkt

Mit dem neuen hessischen Gleichberechtigungsgesetz stärkt Schwarz-Grün die Rechte der Frauenbeauftragen. „Wir führen ein Klagerecht für Frauenbeauftrage ein. Hessen wird sind das erste Flächenland im Westen, in dem dieses Klagerecht verankert werden wird. Das ist ein Riesenschritt für den wir GRÜNE lange gekämpft haben“, erklärt Sigrid Erfurth, frauenpolitische Sprecherin der GRÜNEN, anlässlich der zweiten Lesung des Gesetzes im Landtag.

Mit einer Vielzahl weiterer Maßnahmen, wie den erweiterten Freistellungsregelungen, einem Initiativrecht und dem Zugangsrecht ins Ministerium, werden die Rechte der Frauenbeauftragen weiter gestärkt. Der weiter gehenden Forderung von Teilen der Verbände, eine weitere zentrale Stelle mit weiteren Mitarbeiterinnen zu schaffen, haben sich DIE GRÜNEN aus finanziellen Erwägungen nicht angeschlossen. „Wir haben dem Anliegen der kommunalen Frauenbeauftragen eine Ansprechperson im Ministerium zu haben, entsprochen und damit ohne weitere Belastung für den Landeshaushalt umgesetzt. Damit haben wir einen gangbaren Weg zwischen den berechtigten Wünschen und den finanziellen Möglichkeiten gefunden.“

Die Auswertung der Anhörung zum Hessischen Gleichberechtigungsgesetz zeigt nach Auffassung der GRÜNEN, dass der Gesetzentwurf der schwarz-grünen Koalition die richtigen Schwerpunkte setze. „Wir haben diesen Entwurf nicht im luftleeren Raum erarbeitet, sondern die Unterlagen ausgewertet, die es schon aus der Anhörung zum SPD-Entwurf aus der letzten Legislaturperiode gab. Wir haben im Vorfeld mit den Vereinen und Verbänden Gespräche geführt, um sehr sorgfältig auszuloten, an welchen Stellschrauben wir drehen müssen. Und ich kann nach Auswertung der Anhörung feststellen, wir lagen recht gut.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt

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