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28.02.2014

Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Schulgesetzes - Wahlfreiheit zwischen G8 und G9 wird weiter gestärkt: Rückkehrmöglichkeit auch für laufende 5., 6. und 7. Klassen

„Mit der Einbringung des Entwurfes zur Änderung des Schulgesetzes haben die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zügig und zuverlässig ihr Versprechen eingelöst, die Wahlfreiheit für Gymnasien zwischen G8 und G9 weitestmöglich auszubauen und bereits zum kommenden Schuljahr einen Wechsel für die laufenden Jahrgänge 5, 6 und 7 zu ermöglichen. Die Grundsätze der Schulvielfalt und Wahlfreiheit werden durch die vorliegende Gesetzesinitiative erneut nachhaltig gestärkt. Die Änderung des Schulgesetzes steht daher beispielhaft für eine verlässliche schwarz-grüne Schulpolitik, die den Elternwillen ernst nimmt und mit Verständnis und Flexibilität auf die jeweiligen Entwicklungen in der Schullandschaft reagiert“, so Hans-Jürgen Irmer, bildungspolitischer Sprecher der CDU Fraktion.

G9 ermöglichen, nicht verordnen

„Im schwarz-grünen Koalitionsvertrag war vereinbart worden, dass die heutigen 5. und 6. Klassen zum Schuljahr 2014/15 zur 9-jährigen Gymnasialzeit zurückkehren können. Aufgrund der vielfachen Anfragen von Eltern haben die Fraktionen von CDU und GRÜNEN das Kultusministerium darüber hinaus in der vergangenen Woche um eine ergebnisoffene Prüfung gebeten, ob eine Rückkehr zu G9 rechtlich und schulfachlich auch für weitere Jahrgangsstufen möglich sei. Diese Prüfung hat ergeben, dass die Wahlfreiheit bis zu den 7. Jahrgangsstufen des laufenden Schuljahres eingeräumt werden kann. Mit dieser Entscheidung wird den Schulgemeinden die größtmögliche Wahlfreiheit eingeräumt. Die Koalition zeigt damit auch, dass sie offen ist für die Wünsche der Schulgemeinden und das bessere Argument“, betont Mathias Wagner, bildungspolitischer Sprecher der GRÜNEN. „Das ist eine gerade bildungspolitische Linie, orientiert am Elternwillen und der Wahlfreiheit“, so Wagner. „Wir wissen aber auch, dass ein Mehr an Möglichkeiten auch mit mehr Arbeit für die Schulen verbunden ist. Deshalb schreiben wir diesen Weg nicht vor, sondern setzen auch hier auf Ermöglichen statt Verordnen“.

Was rechtlich möglich ist, wird gemacht

„Konkret sieht der Gesetzentwurf vor, dass die laufenden Klassen der Jahrgangsstufen 5 bis 7 mit Beginn des kommenden Schuljahres in den Wechsel eines Gymnasiums, beziehungsweise des Gymnasialzweiges einer Kooperativen Gesamtschule, zu G9 einbezogen werden können. Voraussetzung hierfür ist jedoch zunächst ein pädagogisches Konzept der Gesamtkonferenz und ein entsprechender Beschluss der Schulkonferenz, deren Zusammensetzung aus Lehrern, Eltern und Schülern eine breite Einbindung und Akzeptanz der gesamten Schulgemeinde gewährleistet. Sofern die Schulkonferenz für die Möglichkeit einer Einbeziehung laufender Jahrgänge votiert, erfolgt anschließend eine anonymisierte Befragung der betroffenen Eltern durch die jeweilige Schulaufsichtsbehörde, die im Ergebnis entweder eines einstimmigen Votums der Eltern eines Jahrgangs für G9 oder einer ausreichenden Stimmenanzahl zur Bildung einer G8-Klasse bedarf. Durch diesen pragmatischen und flexiblen Lösungsweg kann vor dem Hintergrund der unvermindert erforderlichen Berücksichtigung der gerichtlich angeordneten Wahrung des Vertrauens- und Bestandsschutzes für G8-Schüler dem Anliegen der Eltern der betroffenen Jahrgänge bestmöglich Rechnung getragen werden. Mehr an Wahlfreiheit geht nicht. Das, was rechtlich möglich ist, machen wir“, konstatiert Irmer.

Schulen können sich jetzt schon auf den Weg machen

„Der Gesetzentwurf soll in erster Lesung noch in das März-Plenum des Hessischen Landtages eingebracht werden. Da das reguläre parlamentarische Verfahren bis zur Verabschiedung des Gesetzes jedoch voraussichtlich noch mehrere Monate in Anspruch nehmen wird, haben CDU und GRÜNE den Schulen in dem Gesetzentwurf ausdrücklich auch das Recht eingeräumt, entsprechende Vorratsbeschlüsse zu fassen. Im Vorgriff auf die finale Verabschiedung des Gesetzes können die Schulkonferenzen daher rechtsverbindlich die notwendigen Beschlüsse für eine Einbeziehung der laufenden Jahrgänge treffen und das weitere Verfahren dadurch zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt in Gang setzen. Die Regierungskoalition stellt folglich sicher, dass den Schulen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ein Höchstmaß an Rechts- und Planungssicherheit ermöglicht wird“, erklärt Wagner.

Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Schulgesetzes


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