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15.12.2017

Gesetz zur Abschiebehaft: Menschenwürde ist auch für abgelehnte Asylbewerber oberster Maßstab

Aus Sicht der GRÜNEN im Landtag stellt das heute beschlossene Gesetz für hessische Kapazitäten für die Abschiebehaft sicher, dass die Menschenwürde im Mittelpunkt steht. „Die Abschiebehaft ist keine Strafhaft“, erklärt Jürgen Frömmrich, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, „deshalb muss es eigene Einrichtungen dafür geben, die sich deutlich von einer Justizvollzugsanstalt unterscheiden. Wir haben aus der Anhörung zu unserem Gesetzentwurf weitere Anregungen mitgenommen und in Änderungen verarbeitet, die das Gesetz weiter in dieser Richtung verbessern. So sollen der Zugang der Untergebrachten zu Medien und die Möglichkeit zur Freizeitbeschäftigung gewährleistet werden. Denn es ist ein zentraler Grundsatz, dass die Untergebrachten nur in ihrer Freiheit beschränkt werden dürfen, soweit der Zweck der Abschiebehaft es erfordert.“

„Das Grundgesetz und das Europarecht schreiben zu Recht strenge Regeln vor, die wir in ein Landesgesetz umsetzen“, erläutert Frömmrich das Gesetz über den Vollzug ausländerrechtlicher Freiheitsentziehungsmaßnahmen. „Jeder Mensch, der als Flüchtling in unser Land kommt, kann sich auf eine sorgfältige und genau Einzelfallprüfung seines Asylgesuchs verlassen. Wenn das Ergebnis ist, dass der Antragsteller unser Land verlassen muss, und im Ausnahmefall Abschiebehaft angeordnet wird, hat Hessen bisher Plätze in den anderen Bundesländern genutzt. Wir können und wollen unsere Verantwortung aber nicht dauerhaft auf andere abwälzen.“

„Der Entwurf regelt unter anderem, dass die Untergebrachten eigene Kleidung tragen und sich frei in der Einrichtung bewegen dürfen, sie können ihre eigenen Telefone nutzen und Post und Pakete empfangen. Diese Freiheiten werden nur dann eingeschränkt, wenn es die Sicherheit und Ordnung der Anstalt erfordern. Der Gesetzentwurf legt auch fest, dass bei der Unterbringung religiöse, kulturelle und ethnische Belange zu berücksichtigen sind. Selbstverständlich muss die medizinische Betreuung, eine Begleitung durch Sozialarbeiterinnen oder Sozialarbeiter und eine unabhängige Haftberatung durch Flüchtlingsorganisationen sichergestellt werden.“

„Jeden einzelnen Asylantrag prüft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf Grundlage des Asylgesetzes und anhand des konkreten Einzelschicksals. Nur wenn für keine der vier Schutzformen die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Antragstellende einen ablehnenden Bescheid. Gegen jede Ablehnung können Betroffene gerichtlich vorgehen. Auch dann, wenn der Widerspruch erfolglos geblieben ist und keine Abschiebehindernisse vorliegen, muss eine freiwillige Ausreise Vorrang haben. Das Land Hessen unterstützt die Erfüllung der Ausreisepflicht durch die Beratung und Organisation der freiwilligen Ausreise. Für die wenigen, die sich der Abschiebung entziehen, kann die Abschiebehaft nötig werden.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt
Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
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