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17.02.2016

Gemeinnützigkeit im Steuerrecht: GRÜNE plädieren für rechtssichere Voraussetzungen auf Bundesebene

Mit Bedauern nehmen die GRÜNEN im Hessischen Landtag zur Kenntnis, dass es nicht gelun-gen ist, die Finanzverwaltung davon zu überzeugen, den Status der Gemeinnützigkeit zu erhalten. Wie Attac heute bekannt gab, hat der Verein Klage gegen den ablehnenden Bescheid der Finanzverwaltung erhoben. „Dieser Fall zeigt erneut, dass das Gemeinnützigkeitsrecht auf Bundesebene nicht in allen Bereichen der aktuellen gesellschaftlichen Entwicklung entspricht“, stellt die finanzpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag, Sigrid Erfurth fest. „Institutionen wie Attac sind heute aus der gesellschaftspolitischen Debatte nicht mehr wegzudenken. Aus unserer Sicht sollten sie in den Genuss der Vorteile kommen, die der Status Gemeinnützigkeit bietet. Dafür müssen allerdings rechtssichere Voraussetzungen auf Bundesebene geschaffen werden.“

Sigrid Erfurth erinnert an das Fachgespräch zu diesem Thema, das die GRÜNE Landtagsfraktion Ende November durchgeführt hat: „Die Abgabenordnung zählt gegenwärtig in einem langen Katalog 25 gemeinnützige Zwecke einzeln auf. Unter den Fachleuten herrschte große Übereinstimmung, dass die Gemeinnützigkeit eine neue, rechtssichere Definition benötigt. Allerdings wurde auch rasch klar, dass der Teufel im Detail steckt. Wir brauchen im Steuerrecht eine neue Grenzziehung zwischen förderwürdigem gesellschaftlichem Engagement und nicht förderwürdiger Lobbyarbeit. Unbedingt anzustreben bleibt natürlich auch, demokratiefeindliche und extremistische Positionen von einer steuerrechtlichen Förderung auszuschließen. Diese Anforderungen führen dazu, dass eine rechtssichere Definition der Gemeinnützigkeit nicht einfach zu erreichen ist“, resümiert Erfurth die Diskussion. „Auch die Diskussion im HHA zu einem Berichtsantrag der Koalition zum Thema Gemeinnützigkeit hat noch einmal verdeutlicht, wo die Probleme liegen. So bleibt die Abgrenzung zu parteipolitischer Arbeit schwierig und auch die Umsetzung des Transparenzgebotes. Denn während Parteien ihre Spender offen legen müssen, sind gemeinnützige Organisationen nicht dazu verpflichtet.“

Die GRÜNEN begrüßen, dass Attac den ablehnenden Bescheid der Finanzverwaltung vom Finanzgericht überprüfen lässt und so die rechtstaatlichen Möglichkeiten ausschöpft. Ergänzend setzen wir uns weiter dafür ein, dass eine rechtssichere Definition des Gemeinnützigkeitsrechts auf der Bundesebene zustande kommt, die auch Institutionen wie Attac einschließt. Möglicherweise gibt das zu erwartende Urteil dazu wertvolle Hinweise.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt

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