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28.06.2012

Europäisches Urteil zum Jagdverbot -GRÜNE fordern modernes Jagdrecht

Die Fraktion von BÜDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert von Umweltministerin Puttrich (CDU) für Rechtssicherheit im hessischen Jagdwesen zu sorgen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in einem aktuellen Urteil festgestellt, dass ein Waldbesitzer auf seinem Grundstück Abschuss von Wild unterbinden kann. Die forstpolitische Sprecherin der GRÜNEN, Martina Feldmayer, weist darauf hin, dass dies dem hessischen Jagdgesetz entgegen steht, das im Grundsatz die flächenmäßige Bejagung im Wald vorsieht – auch wenn die Regelung weit hinter dem Notwendigen zurück bleibe. „Die Jagd ist notwendig, um Waldschäden durch das Wild möglichst klein zu halten. Deshalb brauchen wir ein modernes Jagdgesetz, das dem Schutz des Waldes Rechnung trägt“, erläutert Feldmayer.

„Die Landesregierung hat  in der Vergangenheit versäumt, ein modernes Jagdrecht auf den Weg zu bringen. Puttrich muss jetzt schnell handeln, um das Jagdrecht so zu modernisieren, dass auch in Zukunft flächendeckend Jagd durchgeführt werden kann, sonst müssen wir mit erheblichen Waldschäden durch Wildverbiss rechnen“, so Martina Feldmayer.

„Ein modernes Jagdrecht berücksichtigt Tierschutz, Umweltschutz wie auch die Belange der Jagd gleichermaßen, denn nur so kann die Akzeptanz der Jagd in der Bevölkerung gesteigert werden“, erläutert Feldmayer. DIE GRÜNEN haben bereits im vergangenen Jahr einen umfangreichen Änderungsantrag zum Hessischen Jagdgesetz vorgelegt. Dieser ist leider abgelehnt worden.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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