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22.09.2016

Erbschaftssteuer: Vorläufiges Ende eines quälend langen Prozesses

Aus Sicht der GRÜNEN im Landtag war die quälend langwierige Kompromisssuche bei der Erbschaftsteuer alles andere als ein Musterbeispiel für eine konstruktive Zusammenarbeit über Parteigrenzen hinweg, wie sie im föderalen Staat immer wieder gefordert ist. „Einen wesentlichen Anteil an der verfahrenen Lage hat die Große Koalition im Bund. Der jetzt nach langem Hin und Her gefundene Kompromiss ist unnötig kompliziert und führt leider nicht zu einem transparenteren und systematischeren Erbschaftsteuerrecht. Dennoch sind wir froh, dass jetzt endlich eine Einigung im Vermittlungsausschuss zustande kam“, erklärt die finanzpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion, Sigrid Erfurth fest. „Es wäre fatal, wenn statt dem Gesetzgeber das Bundesverfassungsgericht über die Erbschaftssteuer entscheiden würde.“

Für die GRÜNEN ist von zentraler Bedeutung, dass die Erbschaftsteuer als unverzichtbarer Bestandteil eines ausgewogenen und gerechten Steuersystems erhalten bleibt. Unstreitig sei aber auch, dass sie den Fortbestand von Unternehmen und die Unternehmensnachfolge nicht gefährden darf. Außerdem müssen Bundestag und Bundesrat nach Überschreiten der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist dafür sorgen, dass es jetzt endlich ein Gesetz gibt. „Nach diesen Kriterien werden wir den nun gefundenen Kompromiss prüfen. Er scheint nach erster Analyse zumindest ein Schritt in die richtige Richtung zu sein“, so Erfurth.

Klar sei aber auch, dass es weiterhin Unterschiede bei der Behandlung der unterschiedlichen Vermögensarten und hoch komplizierte Bewertungsverfahren geben werde. „Ein großer Wurf ist dieser Kompromiss wahrlich nicht, deswegen bleibt eine grundlegende Reform der Erbschaftssteuer auf unserer Agenda. Wir brauchen offensichtlich eine andere Bundesregierung, um hier wirkliche Verbesserungen zu erreichen.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt

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