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13.04.2011

Entscheidung des Staatsgerichtshofs - GRÜNE bestätigt: Minderheitsrechte gestärkt

Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht sich durch die heutige Entscheidung des Staatsgerichtshofs zum Untersuchungsausschuss „Steuerfahnder-Mobbing“ bestätigt. „Der Staatsgerichtshof hat ganz deutlich gemacht, dass die parlamentarischen Minderheitsrechte von CDU und FDP verletzt wurden und die Mehrheit damit die Verfassung gebrochen hat. Das ist ein Erfolg für die parlamentarische Minderheit, gleich wer sie jetzt und in Zukunft stellen wird“, sagt der Obmann der GRÜNEN im Steuerfahnder-Untersuchungsausschuss, Frank Kaufmann.

Der Staatsgerichtshof hat heute festgestellt, dass die Landtagsmehrheit aus CDU und FDP die Rechte der Minderheit aus SPD und GRÜNEN durch den Versuch der Erweiterung des Untersuchungsausschusses und durch ausufernde Beweisbeschlüsse verletzt habe.

„Es ist gut, dass der Staatsgerichtshof  uns in allen wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Der Staatsgerichtshof hat klargestellt, dass die parlamentarische Mehrheit den Gegenstand eines Untersuchungsausschusses nicht verdrehen darf. Das wäre aber geschehen, wenn die Erweiterungen und Beweisanträge von CDU und FDP Erfolg gehabt hätten. Die Einsetzung eines Untersuchungsausschuss ist  ein wesentliches  Recht der Opposition und muss es auch bleiben“, unterstreicht Frank Kaufmann.

„Jetzt gilt es, endlich die Arbeit im Untersuchungsausschuss aufzunehmen. Wir wollen herausfinden, ob die vier Steuerfahnder vorsätzlich gemobbt wurden. Mit den Verfahrenstricks von CDU und FDP muss es jetzt endlich ein Ende haben.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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