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09.05.2016

Energiewende: EEG-Novelle droht die Bürgerenergiewende abzuwürgen

Die GRÜNEN im Landtag teilen die Sorge der Windkraftbranche, dass die aktuellen Pläne für eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) den erfolgreichen Ausbau der Erneuerbaren Energien in Hessen bedrohen. „In Hessen hat die Energiewende an Fahrt aufgenommen, wir haben uns beim Zubau von Windkraftanlagen um zwei Plätze von Platz 9 zu Platz 7 im Bundesvergleich nach vorne gearbeitet“, erklärt Angela Dorn, Sprecherin für Energie bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag. „Die Reformpläne von Bundesenergieminister Sigmar Gabriel (SPD) würden gerade den Ausbau der Windkraft, aber auch der Photovoltaik und der Geothermie in Hessen ausbremsen. Große finanzstarke Investoren würden bevorzugt. Die hessische Energiewende wird jedoch von einer Vielzahl von Akteuren getragen, die darunter leiden würden: von kleinen und mittleren Unternehmen, aber auch von Kommunen, Genossenschaften und Stadtwerken. Für die Akzeptanz der Energiewende ist entscheidend, dass die Bürgerinnen und Bürger daran teilhaben. Die Bürgerenergiewende darf nicht abgewürgt werden.“

In den Plänen für die Novelle des EEG ist vorgesehen, den Anteil Erneuerbarer Energien am Stromverbrauch auf einen Anteil von 40 bis 45 Prozent zu begrenzen, der Anteil der Windkraft soll zudem von der Entwicklung anderer erneuerbarer Energien abhängen. „Projekte der Energiewende haben aber lange Planungszeiten“, erläutert Dorn, „wer in Windkraft investiert, braucht deshalb eine verlässliche Perspektive, die nicht in derart hohem Maße von der Entwicklung anderer Energieträger und des Stromverbrauchs abhängig ist. Bei Windkraft an Land setzen wir uns deswegen für einen festen Ausbaukorridor von 2500 Megawatt pro Jahr (netto) ein, wie es mit den Ländern im EEG 2014 vereinbart wurde. Alles andere würde nicht nur die Ziele der hessischen Energiewende, sondern auch die deutschen Klimaziele gefährden.“

Die GRÜNEN fürchten zudem eine Benachteiligung hessischer Windkraftstandorte und Marktakteure. „Von Beginn an haben wir uns auf Bundesebene für unsere regionale Wertschöpfung und eine dezentrale hessische Energiewende eingesetzt. Deshalb haben wir uns beispielsweise für eine Beibehaltung der sogenannten De-Minimis-Regelung stark gemacht, um kleine Projekte von der Ausschreibungspflicht zu befreien. Eine Konzentrierung auf die küstennahen Standorte würde den Wettbewerb verzerren, die Netze müssten deutlich stärker ausgebaut werden. Das kann die Kosten der Energiewende steigern“, erklärt Dorn.

Die GRÜNEN fordern Bundesenergieminister Gabriel auf, endlich die Warnungen aus vielen Teilen Deutschland ernst zu nehmen und die im Bundesrat gestellten Anträge umsetzen. „Das EEG ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Das bedeutet aber nicht, dass wir nun locker lassen würden – im Gegenteil: Wir werden uns weiter für gute Rahmenbedingungen für die Energiewende in Hessen einsetzen.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt

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