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25.04.2013

Eklat um Petitionen – GRÜNE fordern überparteiliche Behandlung

Puzzle, Sozialpolitik, Integrationspolitik, IntegrationAls „Eklat“ bewertet die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Verhalten von Schwarz-Gelb im Umgang mit Petitionen. Bisher pflegte der Hessische Landtag auf Grundlage der Geschäftsordnung einvernehmlich mit Petitionen umzugehen. In der gestrigen Plenarsitzung sorgten CDU und FDP dafür, dass eine Petition mit Mehrheit gegen den Willen der zuständigen Berichterstatterin Mürvet Öztürk beschieden wurde. „Der faire Umgang mit Petitionen wurde dem Vorwahlkampf geopfert“, kritisiert die Obfrau der GRÜNEN für Petitionen, Mürvet Öztürk. Die Berichterstatterin hatte in diesem Fall noch inhaltlichen Klärungsbedarf gesehen, und deshalb noch keinen inhaltlichen Beschlussvorschlag gemacht.

„Schwarz-Gelb hatte gestern die letzte Chance, ihr Fehlverhalten zu korrigieren, und die Petition in den Ausschuss zurück zu überweisen. Die alte Arroganz gewinnt nach dem Gusto ‚Mehrheit ist Wahrheit‘ wieder die Oberhand und das Grundrecht der Bürgerinnen und Bürger, sich mit ihrem Anliegen an den Landtag zu wenden, wird somit unterhöhlt. Es stellt sich die Frage, wie die Mitglieder der Oppositionsfraktionen zukünftig ihre Petitionen sachorientiert und mit der notwendigen Sorgfalt bearbeiten können, wenn sie politisch motivierte Zwangsbeschlüsse befürchten müssen“, kritisiert Mürvet Öztürk, die sich wegen dieses Vorgehens von CDU und FDP in ihrer Arbeit erheblich behindert sieht.

DIE GRÜNEN verweisen nochmals auf die Hessische Verfassung, nach der jeder in Hessen ansässige Mensch die Möglichkeit hat, sich im Einzelfall mit der Bitte um Unterstützung an den Hessischen Landtag zu wenden. Die Eingaben bzw. Petitionen werden an den Petitionsausschuss überwiesen. Gemäß Paragraph 100, Absatz 2 ist die Arbeit im Petitionsausschuss wie folgt beschrieben: „Die oder der Ausschussvorsitzende bestellt für die Petitionen Mitglieder des Ausschusses als Berichterstatter. Die Berichterstatter haben im Auftrag des Ausschusses den Sachverhalt aufzuklären und dem Ausschuss einen Erledigungsvorschlag zu unterbreiten.“ In Paragraph 100, Absatz 4 heißt es weiter: „Die Ausschüsse beraten über das Ergebnis der Ermittlungen und über den Vorschlag der Berichterstatter über die Erledigung der Petition.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne

Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
Mail: presse-gruene@ltg.hessen.de
Web: https://www.gruene-hessen.de/landtag

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