Übereinstimmend erklärten Rafael Reißer (CDU), Nancy Faeser (SPD), Wolfgang Greilich (FDP) und Ellen Enslin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), dass Hessen mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf zur Zusammenführung der Datenschutzkontrolle des öffentlich-rechtlichen und des privaten Bereichs unter dem Dach des Datenschutzbeauftragten künftig eine Regelung haben werde, die den Vorgaben der europäischen Datenschutzrichtlinie und des Europäischen Gerichtshofs entspreche.
Insgesamt lasse sich damit der Datenschutz in Hessen künftig zusätzlich bürgerfreundlicher organisieren, da nur noch eine Anlaufstelle für alle datenschutzrechtlichen Eingaben und Anfragen bestehe und die Ratsuchenden mit ihren Anliegen nicht mehr zwischen öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Belangen unterscheiden müssten.
Wesentliche Eckpunkte des Gesetzentwurfs seien:
Die Fraktionen dankten zudem den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des bisher für die Kontrolle im privatrechtlichen Bereich zuständigen Regierungspräsidiums Darmstadt für ihre qualitativ wertvolle Arbeit. Die Abgeordneten begrüßten ausdrücklich das Angebot des Hessischen Datenschutzbeauftragten, Prof. Ronellenfitsch, alle bisher im Regierungspräsidium mit dem Datenschutz betrauten Mitarbeiter in seiner neuen Behörde übernehmen zu wollen. Es gehe darum, den Erfahrungsschatz der Mitarbeiter weitestgehend für den Datenschutz in Hessen erhalten zu können. Im Übrigen werde die Umsetzung der Neuregelung des Datenschutzes mit einer sozialverträglichen Übergangsfrist und vor allem im Einvernehmen mit den Mitarbeitern in Darmstadt erfolgen, stellten die Parlamentarier fest.
Änderungsantrag für ein Gesetz zu Neuordnung des Datenschutzes in Hessen
Eckpunktepapier Neuordnung des Datenschutzes
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