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13.03.2012

Bundesverwaltungsgericht: Fraport schließt sich Revision der Landesregierung an - GRÜNE: Doppelter Wortbruch

Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN übt scharfe Kritik daran, dass der Wortbruch der schwarz-gelben Landesregierung in Sachen Nachtflugverbot während der Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht  heute erneut bestätigt wurde. Auch Fraport habe die „Maske endgültig fallen lassen“, da sie sich der Revision der Landesregierung angeschlossen habe. Dies hat nach Aussage des für Flughafenfragen zuständigen Abgeordneten Frank Kaufmann, der sich vor Ort in Leipzig befindet, der Berichterstatter des Gerichts zu Beginn der Verhandlung mitgeteilt. Die CDU/FDP-Landesregierung wolle die vollständige Abweisung der Klage und habe die Wiederherstellung der Genehmigung von 17 Nachtflügen zwischen 23 Uhr und 5 Uhr beantragt.

„Damit ist auch vor Gericht deutlich geworden, dass weder die Landesregierung noch die Fraport auch nur einen Hauch von Interesse daran haben, die Lärmbelästigung der Anwohnerinnen und Anwohner zu reduzieren. Die Interessen der Luftverkehrswirtschaft haben für die Landesregierung eindeutig Vorrang vor dem Ruhebedürfnis der Bevölkerung. Bemerkenswert ist, dass Fraport jetzt von ihrem eigenen Antrag abweicht, indem sie sich der Revision der Landesregierung anschließt. Der Antrag von Fraport für den Bau der Nordwest-Landebahn beinhaltet noch ein Nachtflugverbot. Warum jetzt nicht mehr möglich sein soll, was bei Antragsstellung durchaus vom Betriebskonzept des Flughafens gedeckt war, erschließt sich nicht aus den Fakten. Wahrscheinlich haben die Fluggesellschaften den Druck für Nachtflüge nochmals erhöht. Klar ist, dass weder die Landesregierung noch Fraport zu ihren Versprechen stehen. Wenn es nach ihnen geht, soll die Bevölkerung Tag und Nacht vom Lärm geplagt werden“, beklagt Frank Kaufmann.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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