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17.05.2016

Beamtenbesoldung – Sorgfältige Abwägung zwischen Haushaltssanierung und den Erwartungen der Beamtinnen und Beamten

Aus Sicht der GRÜNEN im Landtag ist die geplante Erhöhung der Besoldung um ein Prozent das Ergebnis einer sorgfältigen Abwägung zwischen der Notwendigkeit, den Haushalt zu sanieren, und den Erwartungen der Beamtinnen und Beamten. „Wir wissen, dass wir den Beamtinnen und Beamten einen spürbaren Beitrag abverlangen“, erläutert Jürgen Frömmrich, innenpolitischer Sprecher der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Debatte zur Ersten Lesung des von CDU und GRÜNEN vorgelegten Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung. „Wir haben uns diese Entscheidung nicht leicht gemacht. Wir wissen, dass die Beamtinnen und Beamten für ihre gute und engagierte Arbeit auch eine finanzielle Wertschätzung erwarten. Wir können aber auch nicht immer neue Schuldenberge anhäufen und auf Kosten der kommenden Generationen leben.  Aus dieser Verantwortung haben wir uns für eine Begrenzung des Anstiegs der Besoldung entschieden.“

Das in der Verfassung vorgeschriebene Alimentationsprinzip werde dabei gewahrt. „Die Beamtinnen und Beamten haben in den vergangenen 15 Jahren deutlich an Kaufkraft hinzugewonnen. Die Besoldungserhöhungen lagen in diesem Zeitraum um mehr als sechs Prozentpunkte über der Steigerung der Verbraucherpreise. Auch vom Lohnzuwachs der Tarifbeschäftigten der vergangenen 15 Jahre unterscheidet sich das Wachstum der Besoldung der Beamtinnen und Beamten praktisch nicht.“

Frömmrich rügte die Kritik der Opposition als unseriöse „Wir versprechen jedem Alles“-Rhetorik. „Gewerkschaften und Interessenverbände haben die Aufgabe, sich für ihre Mitglieder einzusetzen und höhere Bezüge zu fordern“, so Frömmrich, „dagegen ist es aber die Aufgabe von Politik, die Aufgabe des Haushaltsgesetzgebers, die Aufgabe also des Landtages, eine Abwägung der verschiedenen Interessen vorzunehmen. Wenn die Opposition keinen einzigen Hinweis darauf gibt, wie sie die eigenen Versprechungen und die damit verbundenen Mehrausgaben finanzieren will, wird sie diesem Anspruch nicht gerecht.“

Die Begrenzung bei der Steigerung der Beamtenbezüge auf ein Prozent soll aus Sicht der Fraktionen von CDU und GRÜNEN auch für die Diäten der Landtagsabgeordneten gelten. „Wir finden es politisch angemessen, den Abgeordneten dasselbe abzuverlangen wie den Beamtinnen


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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