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12.08.2014

Baugenehmigung für Terminal 3 - GRÜNE: Baurecht ist keine Baupflicht

Anlässlich der heute durch die Stadt Frankfurt erteilten Baugenehmigung für den Bau eines dritten Terminals auf dem Frankfurter Flughafen erklärt der flughafenpolitische Sprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag, Frank Kaufmann: „Das haben wir so erwartet. Die Fraport AG hatte bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Baugenehmigung.“ Bereits mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 18. Dezember 2007 wurden hierfür die Grundlagen geschaffen und bislang durch alle Gerichtsurteile bestätigt.

Kaufmann betont aber: „Aus dem heute erfolgten Baurecht leitet sich noch lange keine Baupflicht ab. Im Anbetracht der hohen Investitionskosten und den zu erwarteten Auswirkungen auf die Region ergibt sich vielmehr aus der erteilten Baugenehmigung eine Pflicht für die Fraport AG, sehr genau den tatsächlichen Bedarf für ein weiteres Terminal zu prüfen und die möglichen Mehrbelastungen für die Region abzuwägen.“ Die von CDU und GRÜNEN getragene Landesregierung hält wie im Koalitionsvertrag vereinbart ungeachtet des heute erteilten Baurechts an einer solchen Bedarfsprüfung fest.

Auch im Anbetracht einer Investitionssumme von mehr als zwei Milliarden Euro und der zu erwarteten Mehrbelastungen sei diese Überprüfung notwendig. „Der Erfolg der Region und des Wirtschaftstandort ist mit einem ökonomisch erfolgreichen Flughafen verbunden – aber dazu gehört auch, dass er sich im Einklang mit seinen Nachbarn entwickelt“, so Kaufmann weiter.


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