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17.08.2017

Anhörung Landesblindengeldgesetz: GRÜNE für schnelle Anpassung an Bundesgesetzgebung

Die GRÜNEN im Landtag danken den Anzuhörenden für die heutige Beratung der vorliegenden Gesetzesentwürfe zum Landesblindengeld. „Wir wollen, dass die Erhöhung des Pflegegeldes bei den behinderten Menschen schnell ankommt. Dies haben auch alle Anzuhörenden heute begrüßt“, erklärt Sigrid Erfurth, behindertenpolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Unser Gesetzesentwurf sieht eine Anpassung vor, die allen blinden Menschen zu Gute kommt. Daher sollten wir ihn nun zeitnah verabschieden.“

„Wir verstehen auch, dass taubblinde Menschen einen besonderen Bedarf an Hilfen benötigen. In dem von der großen Koalition auf Bundesebene eingebrachten Bundesteilhabegesetz soll dieser besondere Bedarf berücksichtigt werden“, erläutert Erfurth. „Die sogenannten personenzentrierten Hilfen schauen genau, wo jeder einzelne Mensch mit Behinderung Unterstützung benötigt. Das können beispielsweise benötigte Hilfen in Form von Fahrdienste bei eingeschränkter Mobilität oder Dolmetscher für eine nötige Verständigung sein. Wir werden die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes begleiten und prüfen, ob es dennoch zusätzliche Lücken bei der Teilhabe von taubblinden Menschen gibt.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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