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12.09.2016

Andreas T. war als Verfassungsschützer deutlich disqualifiziert

Aus Sicht der GRÜNEN im Landtag war die heutige Aussage des früheren Geheimschutzbeauftragten des hessischen Landesamtes für Verfassungsschutz im NSU-Untersuchungsausschuss wenig überzeugend. Gerald-Hasso H. hatte Andreas T. schon 1993 überprüft und sollte Anfang Juli 2006 in einem Sicherheitsgespräch klären, ob T., der sich trotz seiner Anwesenheit am Tatort nicht als Zeuge gemeldet hatte, wieder die so genannte ,VS-Ermächtigung‘ erteilt werden könne. „H. kam nach eigenen Angaben damals zu dem Schluss, T. könne trotz seiner Verfehlungen wieder der Einblick in Verschlusssachen gestattet werden – aus unserer Sicht eine nicht nachvollziehbare Einschätzung, die von der damaligen Leitung des LfV zum Glück nicht geteilt wurde“, erklärt Jürgen Frömmrich, Ausschuss-Obmann der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Hier ging es schließlich nicht um ein Verkehrsdelikt, sondern um eklatante Pflichtverletzungen. Damit hatte sich T. als Verfassungsschützer deutlich disqualifiziert.“

Verwundert äußerte sich Frömmrich über Aussagen von Eva S.-T.: „Die Ehefrau des damaligen Verfassungsschutz-Mitarbeiters Andreas T. hat ausgesagt, sie habe schon früh gewusst, dass der gemeinsame Telefonanschluss im Rahmen der Ermittlungen nach dem Mord an Halit Yozgat abgehört wurde. Die Durchsuchung der gemeinsamen Wohnung habe sie als nicht sehr gründlich empfunden. Diese Eindrücke stehen im Widerspruch zu früheren Zeugenaussagen.“

Frömmrich begrüßte, dass die Fraktionen im Untersuchungsausschuss sich bereits auf zahlreiche Sitzungstermine für das kommende Jahr verständigen konnten. „Wir sind uns zum Glück einig, dass dieser Ausschuss sich nicht für parteipolitisches Klein-Klein eignet. Und es gelingt uns gemeinsam immer besser, die Aufklärungsarbeit strukturiert voranzutreiben.“


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