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31.05.2017

Abgeordnetengesetz: Empfehlung des Statistischen Landesamts bei den Bezügen der Abgeordneten umgesetzt

Die GRÜNEN im Landtag begrüßen, dass es bei der Regelung des hessischen Abgeordnetengesetzes wieder einen breiten Konsens zwischen CDU, SPD, GRÜNEN und FDP gibt. „Die Anpassung der Diäten richtet sich nach der allgemeinen Einkommensentwicklung, die vom Statistischen Landesamt unabhängig berechnet wird. Das ist eine kluge und faire Regelung“, erklärt Angela Dorn, Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Der Landtag hatte auf Vorschlag von CDU und GRÜNEN in den beiden vergangenen Jahren die Diäten nicht entsprechend der Einkommensentwicklung erhöht. „Wir wollen den Landeshaushalt fit für die Zukunft machen und müssen die in der Landesverfassung verankerte Schuldenbremse einhalten. Dazu haben die Beschäftigten des Landes 2015 und 2016 erhebliche Beiträge geleistet“, erläutert Dorn. „Es war aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, dass auch wir Abgeordnete das tun. Die Opposition konnten wir leider davon nicht überzeugen. Nach dem guten Tarifergebnis für die Angestellten des Landes und seiner Übernahme für die hessischen Beamtinnen und Beamten kann nun zum seit 2008 gesetzlich vorgesehenen Verfahren zurückgekehrt werden.“

„Das Statistische Landesamt hatte bereits 2014 vorgeschlagen, bei der Berechnung der Einkommensentwicklung auf den so genannten Nominallohnindex umzusteigen, weil das bisher verwendete Verfahren zu Verzerrungen führen könne. Das entspricht auch der Empfehlung der unabhängigen Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts des Deutschen Bundestages aus dem Jahr 2013. Dieser Empfehlung der Fachleute kommen wir jetzt nach.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt
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