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28.06.2017

Schonzeit des Waschbären

Waschbären und Kormorane: Für einen verantwortungsvollen Umgang mit Wildtieren in Hessen

Die GRÜNEN im Landtag betonen, dass mit den Herausforderungen, die Kormoran- und Waschbärbestände in Hessen verursachen, sachgerecht umgegangen werden muss.  „Es gibt in Hessen für den Waschbären keine Einschränkung in der Jagdzeit. Lediglich in der Zeit, in der Eltern ihre Jungtiere aufziehen, hat die Hessische Landesregierung eine Schonzeit vom ersten März bis 31. Juli erlassen. Dies war nötig, um Rechtssicherheit nach dem Bundesjagdgesetz zu schaffen“, erklärt Ursula Hammann, Sprecherin für Natur- und Tierschutz der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Unabhängig von der Schonzeit können Waschbären in urbanen Räumen und besonders im Wohnbereich schon lange bekämpft werden. Wenn das biologische Gleichgewicht gestört ist, können Waschbären über die jagdrechtlichen Regelungen hinaus in einem fest definierten Zeitraum und unter wissenschaftlicher Begleitung in einem bestimmten Gebiet bejagt werden. Ein umfangreiches Konzept mit verschiedenen Handlungsmöglichkeiten soll in der Zukunft den Umgang mit Waschbären bundeseinheitlich regeln. Durch gute Information der Bevölkerung ist es uns in Hessen bereits gelungen, Schäden zu vermeiden. Und so sind beispielsweise in Kassel die Schadensmeldungen zuletzt deutlich zurückgegangen.“

Beim Kormoran sei die Sachlage eine andere, betont Hammann: „Hier gibt es – anders als die Opposition behauptet – seit Jahren weitgehend konstante Bestände, die laut Expertinnen und Experten nicht übermäßig groß sind. Und auch die vorhandenen Tiere verursachen keineswegs überall Probleme. Es gibt lediglich einige wenige ,Problemgewässer‘, für die jeweils angepasste Lösungen gefunden werden müssen. Daran arbeitet die Staatliche Vogelschutzwarte gemeinsam mit den von Schäden Betroffenen. Dieser flexible Umgang mit der jeweils konkreten Situation ist viel sinnvoller als eine starre Kormoranverordnung, die negative Folgen für die Tiere, die Gewässer und den Menschen haben könnte.“ Es lägen bisher keine Erkenntnisse über belegte ökologische Schäden durch Kormorane vor und es seien auch nur wenige Beschwerden über negative wirtschaftliche Folgen, die beispielsweise Fischzüchter erlitten haben könnten. „Eine flächendeckende Jagd auf Kormorane ist nach den Zahlen  der Vogelschutzwarte nicht nötig. Wo an einzelnen Orten Maßnahmen ergriffen werden müssen, tut die Landesregierung dies bereits“, fasst Hammann zusammen.