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21.06.2017

Regierungserklärung des Hessischen Ministerpräsidenten betreffend "Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen"

Regierungserklärung zu Neuordnung Bund-Länder-Finanzbeziehungen: Werk – gutes Ergebnis für Hessen – schwierige, aber notwendige Kompromisse

Als „so etwas wie die Mutter aller Reformen“ hat der Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN, Mathias Wagner, die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen in der heutigen Landtagsdebatte bezeichnet. „Wir diskutieren im Landtag zu Recht mit Leidenschaft über Ökologie, Soziales, Bildung, Sicherheit und viele weitere Themen. Aber ohne einen funktionierenden Föderalismus und eine Einigung über die Finanzverteilung zwischen dem Bund und den Ländern hätten wir keine Grundlage für diese Debatten. Die von Bundestag und Bundesrat beschlossene Einigung ist ein großes Werk mit einem guten Ergebnis für Hessen. Es soll aber auch nicht verschwiegen werden, dass dafür alle Seiten schwierige aber für eine Lösung notwendige Kompromisse eingehen mussten.“

„Durch die Reform erhalten alle Bundesländer eine solide finanzielle Basis“, erläutert Wagner. „Die Solidarität zwischen den Ländern bleibt erhalten und Länder in besonderen Situationen werden weiter zusätzlich unterstützt. Außerdem wird die Unwucht zwischen Geber- und Nehmerländern korrigiert. Nach all den strittigen Debatten der letzten Jahre ist es ein starkes Signal für einen funktionierenden Föderalismus, dass sich am Ende doch noch alle einigen konnten.“

Möglich geworden sei dies nicht zuletzt durch eine Änderung bei der Verteilungsmethode zwischen den Ländern. „Statt wie bisher den Ländern erst Geld zuzuweisen und es ihnen dann über den Länderfinanzausgleich wieder zu nehmen, erfolgt der Ausgleich zukünftig direkt bei der Aufteilung der Umsatzsteuer auf die einzelnen Länder. Das ist klarer und es beendet hoffentlich auch manche unangemessene Neiddebatte der letzten Jahre“, erläutert Wagner. Diese neue Systematik hatte die Konstanzer Professorin Nathalie Behnke bereits im Jahr 2012 in einem Gutachten im Auftrag einiger GRÜNEN-Landtagsfraktionen, unter anderen der hessischen, vorgeschlagen. „Der neue Verteilmechanismus kann daher mit Fug und Recht als Behnke-Modell bezeichnet werden.“

Im Ergebnis profitiere Hessen ab dem Jahr 2020 mit rund 580 Millionen Euro von dem Modell. „Wir raten dennoch zur Vorsicht dabei, das Geld jetzt schon mit vollen Händen auszugeben. Denn die 580 Millionen sind brutto. Wie viel netto am Ende übrig bleiben wird, hängt maßgeblich von weiteren Reformen ab, die derzeit zwischen dem Bund und den Ländern verhandelt werden. Allein der ersatzlose Wegfall der so genannten Entflechtungsmittel würde für Hessen eine Belastung von über 180 Millionen Euro bedeuten. Eine Nichtfortsetzung des Bund-Länder-Hochschulpaktes schlüge mit rund 150 Millionen Euro zu buche. Es bleibt also noch eine Menge zu tun, um aus den 580 Millionen brutto auch 580 Millionen netto zu machen.“

Als schwierige, aber für eine Lösung notwendige Kompromisse werten die GRÜNEN die Zugeständnisse, die die Länder dem Bund machen mussten. Im Gegenzug zu den fast 10 Milliarden Euro, die der Bund zusätzlich für die Finanzbeziehungen aufwende, hätten die Länder dem Bund erweiterte Kompetenzen zugestanden. „Eine davon ist die Infrastrukturgesellschaft, mit der sich der Bund künftig selbst um Bau und Unterhaltung der Autobahnen kümmern will. Es bleibt abzuwarten, ob hierdurch nicht mehr Schaden als Nutzen entsteht. Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass die Beschäftigten der hessischen Straßenbauverwaltung nicht die Leidtragenden dieser Reform werden. Auch nehmen wir die große Koalition im Bund beim Wort, dass keine Privatisierung der neuen Infrastrukturgesellschaft geplant ist.“

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