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14.07.2016

Ehrenamtliches Engagement fördern – Gemeinnützigkeitsrecht hinsichtlich Anpassungsnotwendigkeit aufgrund gesellschaftlicher Entwicklungen überprüfen

Gemeinnützigkeit im Steuerrech: GRÜNE plädieren für rechtssichere Voraussetzungen auf Bundesebene

 Die GRÜNEN im Hessischen Landtag setzen sich für eine sorgfältige Debatte auf Bundesebene darüber ein, wie das Gemeinnützigkeitsrecht an gesellschaftliche Entwicklungen angepasst werden kann. „Die Abgabenordnung definiert derzeit 25 Einzeltatbestände der Gemeinnützigkeit – ein historisch gewachsener Katalog von Punkten wie der Förderung des Tierschutzes, des Sports, der Heimatpflege, der Kultur, des traditionellen Brauchtums, der Familie, des demokratischen Staatswesens und viele andere mehr“, erläutert die finanzpolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sigrid Erfurth. „Aus unserer Sicht sollten auch gesellschaftspolitische Initiativen wie beispielsweise Attac in den Genuss der Vorteile kommen, die der Status der Gemeinnützigkeit bietet. Ein Gerichtsverfahren dazu ist anhängig, seinen Ausgang sollten wir abwarten und sorgfältig auswerten.“

„Viele Fachleute sind sich einig, dass die Gemeinnützigkeit eine neue, rechtssichere Definition benötigt“, so Erfurth weiter. „Wichtig ist aber auch, dass dabei die Grenzziehung zwischen förderwürdigem gesellschaftlichem Engagement und nicht förderwürdiger Lobbyarbeit erhalten bleibt. Unbedingt anzustreben bleibt natürlich auch, demokratiefeindliche und extremistische Positionen von einer steuerrechtlichen Förderung auszuschließen. Diese Anforderungen führen dazu, dass eine rechtssichere Definition der Gemeinnützigkeit nicht einfach zu erreichen ist.“

„Was ausdrücklich nicht in den Bereich der Gemeinnützigkeit gehört, ist die Förderung von politischen Parteien, weil Parteien einen anderen Auftrag nach dem Grundgesetz haben, weil sie über das Parteiengesetz sehr strikten Transparenzregeln unterworfen sind und Spenden nur bis zu einer bestimmten Größenordnung steuerlich abzugsfähig sind. Und es ist bisher politischer Konsens, dass verdeckte Parteienfinanzierung über Vereine oder Verbände ausgeschlossen werden muss. Auch diese die Grenzziehung muss sorgfältig beachtet werden.“