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18.01.2017

Auswirkungen des Radikalenerlasses aus dem Jahr 1972

Radikalenerlass: Viele Betroffene wurden zu Unrecht benachteiligt

Die GRÜNEN im Landtag  betonen in der heutigen Debatte zum Radikalenerlass, dass sie das Unrecht, dass vielen Betroffenen zugefügt wurde, zutiefst bedauern. „Etliche Betroffene des Radikalenerlasses konnten auf dem Rechtsweg erstreiten, dass die zunächst vorgenommene Bewertung, dass sie für den Staatsdienst ungeeignet waren, falsch war. Viele Bürgerinnen und Bürger, die also durchaus für den Staatsdienst geeignet gewesen wären, wurden zu Unrecht benachteiligt. Dies führte zu erheblichen Brüchen in den Erwerbsbiografien von Menschen“, erklärt Daniel May, Landtagsabgeordnete der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Der Staat hat diesen Personen damit viel Leid zugemutet. Daher ist es richtig, dass der Hessische Landtag gegenüber diesen Benachteiligten den Beschluss fasst: Wir bedauern dieses Unrecht zu tiefst.“ Auf Antrag der Koalitionsfraktionen von CDU und GRÜNEN stimmt der Landtag über eine entsprechende Entschließung ab.

Die Schlussfolgerungen der Linkspartei, dass es gar keine Überprüfung von zukünftigen Staatsbediensteten geben solle, lehnen die GRÜNEN hingegen ab. „Es ist richtig, dass der Staat eine Handhabe hat, um beispielsweise gegen Beamte vorzugehen, die öffentlich das Gedenken an den Holocaust herabwürdigen oder gar diesen leugnen. Genauso richtig ist es, wenn jemand, der die Diktatur des Proletariats anstrebt, nicht Bediensteter unseres Landes sein darf“, betont May. „Die Gesellschaft kann erwarten, dass Personen, die für den Staat arbeiten, sich auch mit diesem identifizieren und für eine demokratische Grundordnung eintreten.“

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