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23.02.2017

Ausreisepflichtige Asylbewerber aus Afghanistan

Afghanistan: Hessen prüft jeden Einzelfall sorgfältig und schiebt vorrangig Straftäter nach Afghanistan ab

Die GRÜNEN im Landtag bekräftigen die Notwendigkeit, Entscheidungen in Asylfragen sorgfältig zu prüfen. „Hinter jeder Ablehnung eines Asylantrags, hinter jeder Abschiebung steckt ein menschliches Schicksal“, erklärt Marcus Bocklet, flüchtlingspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag. „Wir begrüßen daher, dass die Landesverwaltung die bundesgesetzlich vorgegebenen engen Ermessensspielräume in jedem Einzelfall sorgfältig daraufhin prüft, ob Abschiebungshindernisse vorliegen. Dazu gehören die familiäre Situation, der Gesundheitszustand, die Aufenthaltsdauer, bereits erbrachte Integrationsleistungen oder eine Berufsausbildung. Darüber hinaus hat in jedem Fall die freiwillige Ausreise Vorrang vor der Abschiebung. Sollte trotz aller Prüfungen weiterhin Ausreisepflicht bestehen, werden vorrangig Straftäter nach Afghanistan abgeschoben. Dies zeigt der Abschiebeflug, der am Mittwochabend vom Münchener Flughafen startete: Aus Hessen befanden sich vier ausreisepflichtige Mehrfachtäter an Bord.“

„Zuständig für die Beurteilung der Sicherheitslage in Afghanistan ist die Bundesregierung. Sie hält derzeit Abschiebungen in einzelne Regionen Afghanistans für möglich. Den Ländern bleibt bei der Umsetzung von Entscheidungen auf dieser Grundlage nur ein geringer Ermessensspielraum“, so Bocklet weiter.

Die GRÜNEN bekräftigen ihre Erwartung, dass Bundesaußenminister Sigmar Gabriel (SPD) die Einschätzung über die Sicherheitslage überprüfen lässt. „Angesichts neuerer Berichte unter anderem des Flüchtlingshilfswerks UNHCR sind die Zweifel, ob diese Einschätzung der Realität entspricht, noch gewachsen. Wir erwarten, dass sie überprüft und auf den neuesten Stand gebracht wird. Bei Vorliegen entsprechender neuer Erkenntnisse müssen die Abschiebungen ausgesetzt werden.“

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