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18.01.2017

Änderung des Hessischen Besoldungsgesetzes - 1. Lesung

Änderung Hessisches Besoldungsgesetz – Besondere Anerkennung der wertvollen Arbeit von Vollzugsbediensteten

 Die GRÜNEN im Landtag freuen sich, dass sie mit der Erhöhung der sogenannten „Gitterzulage“ den Vollzugsbeamtinnen und –beamten ihre Wertschätzung für deren außergewöhnliche Leistung  auch monetär zollen können. „Die Erhöhung der sogenannten Gitterzulage für die Strafvollzugsbediensteten des Landes ist ein Meilenstein hessischer Justizpolitik. Unsere Vollzugsbediensteten haben einen vielfältigen und spannenden Job. Sie leisten einen unverzichtbaren Beitrag für Rechtsfrieden, Sicherheit und somit das Allgemeinwohl. Sie sind es, die den gesetzlich festgeschriebenen Auftrag der Resozialisierung mit Leben füllen“, erklärt Karin Müller, rechtspolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Diese vollzugsspezifisch besonderen Aufgaben verdienen auch monetär besondere Wertschätzung. Wir sind daher sehr glücklich, dass wir die Gitterzulage nicht nur im Haushalt 2017 verankern und erhöhen können, sondern mit dem heutigen Gesetzentwurf auch eine zügige Auszahlung an die Strafvollzugsbediensteten erwirken.“

„Strafvollzugsbedienstete müssen unter psychischer und physischer Belastung schnell und verantwortlich teils weitreichende Entscheidungen treffen und Maßnahmen ergreifen. Und das bei sich ständig verändernder Klientel, neuen Aufgaben und schwierigeren Gefangenen. Deswegen war es allerhöchste Zeit diese außergewöhnliche Leistung bei den Strafvollzugsbediensteten genauso zu vergüten wie bei den Polizeibediensteten. Diese Gitterzulage ist eine Stellenzulage, die zusätzlich zum Grundgehalt gezahlt wird“, verdeutlicht Müller. Die Erhöhung der Zulage werde vor allem die unteren Einkommensschichten stärken. „Nach der vorherigen Anhebung der Zulage für den Dienst zu ungünstigen Zeiten, leisten wir mit der Erhöhung der Gitterzulage einen weiteren Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit. Diese Zulagen verbessern die Einkommenssituation unterer Besoldungsgruppen erheblich“, betont Müller.

„Der gesellschaftliche Frieden hängt auch von der Arbeit der Vollzugsbediensteten ab. Entscheidend für die Sicherheit und den sozialen Frieden in einer Gesellschaft ist vor allem die Frage, wie der Staat mit Menschen umgeht, die Fehler begangen haben und deshalb im Gefängnis sind. Wir in Hessen wollen diese Menschen auf ein verantwortliches Leben in Freiheit vorbereiten. Dafür braucht es aber motivierte und idealistische Vollzugsbedienstete, die immer zum Wohle der Gefangenen handeln. Unsere Strafvollzugsbediensteten machen da schon einen tollen Job. Für diese engagierte Arbeit wollen wir uns herzlich bedanken“, schließt Müller ab.