Inhalt

26.04.2017

Änderung des Hessischen Schulgesetzes

Neues Schulgesetz verwirklicht mehr Bildungs- und Chancengerechtigkeit: Ganztagsschulen, Binnendifferenzierung an der IGS, Inklusion und Auslaufen der eigenständigen Hauptschulen im Mittelpunkt

„Mit dem neuen Schulgesetz bringen wir eine Reihe von Verbesserungen auf den Weg. Ziel aller Maßnahmen ist es, mehr Bildungs- und Chancengerechtigkeit für alle Schülerinnen und Schüler zu verwirklichen. Der Schwerpunkt der Veränderungen liegt dabei auf den Bereichen Ganztagschule, Binnendifferenzierung an den Integrierten Gesamtschulen, Inklusion und dem Auslaufen der eigenständigen Hauptschulen“, sagte der bildungspolitische Sprecher der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Mathias Wagner bei der heutigen Debatte im Landtag.

„Bemerkenswert ist, dass die SPD auch zur Beratung des Schulgesetzes keinen einzigen konkret ausgearbeiteten Änderungsvorschlag gemacht hat. Bereits beim Bildungsgipfel vor zwei Jahren hatte die SPD ihre Mitarbeit exakt zu dem Zeitpunkt eingestellt, als sie aufgefordert war, eigene Vorschläge zu machen. Außer vollmundigen Reden bleibt die SPD also in der Bildungspolitik jede Antwort schuldig, was sie denn konkret anders machen will.“

Zu den Veränderungen im Einzelnen führte Mathias Wagner aus:

Ganztagsschule

„Erstmals werden im neuen Schulgesetz sowohl rhythmisierte Ganztagsschulen in gebundener und teilgebundener Form als auch der Pakt für den Nachmittag verankert. Statt weiterhin eine ideologische Debatte über dieses Thema zu führen, haben die Schulen jetzt alle Möglichkeiten sich gemäß den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler und ihrer Eltern zu entwickeln. Durch die finanzielle Schwerpunktsetzung in diesem Bereich können im kommenden Schuljahr erneut alle Anträge der Schulträger auf Umwandlung einer Schule in eine rhythmisierte Ganztagsschule oder auf Aufnahme in den Pakt genehmigt werden.“

Binnendifferenzierung an den Integrierten Gesamtschulen (IGS)

„Durch das neue Schulgesetz werden die Integrierten Gesamtschulen zu Schulen mit allen Möglichkeiten. Sie bereiten wie bislang auf alle Bildungsabschlüsse vor. Künftig können sie den Unterricht auch komplett binnendifferenziert organisieren, also ohne Aufteilung der Schülerinnen und Schüler in Kurse. Dafür wird die Klassenhöchstgrenze auf 25 Schülerinnen und Schüler gesenkt. In anderen Bundesländer wurde über diese pädagogische Konzept heftig gestritten und neue Schulformen wie die Sekundarschule oder die Stadtteilschule eingeführt. Wir setzen auf die bewährte Arbeit unserer Integrierten Gesamtschulen und eröffnen ihnen neue Perspektiven.“

Keine eigenständigen Hauptschulen mehr

„Mit dem neuen Schulgesetz wird die Neugründung eigenständiger Hauptschulen ausgeschlossen. Die bestehenden eigenständigen Hauptschulen laufen aufgrund der vom Kultusministerium bereits genehmigten Schulentwicklungspläne aus. Damit tragen wir der Tatsache Rechnung, dass die reine Hauptschule von den Eltern in den vergangenen Jahren immer weniger akzeptiert wurde.“

Inklusive Schulbündnisse

„Das neue Schulgesetz schafft die Grundlage, um die inklusiven Schulbündnisse landesweit umzusetzen. Damit greifen wir Kritikpunkte an der derzeitigen Umsetzung von Inklusion auf. So sollen beispielsweise die Förderschullehrkräfte künftig in der Regel mit vollem Stundendeputat an einer Schule mit inklusivem Unterricht eingesetzt werden. So wird die Zusammenarbeit deutlich erleichtert und verbessert. Die getrennte Lehrerzuweisung für Förderschulen und inklusivem Unterricht gehört der Vergangenheit an. Künftig erfolgt diese Zuweisung auf Grundlage des Elternwillens und ist die Lehrerzuweisung für Inklusion nicht mehr gedeckelt.“

Eigenständige Oberstufen sind wieder möglich

„Auch für die Außenstelle der Max-Beckmann-Schule in Frankfurt ist das neue Schulgesetz eine gute Nachricht. Denn eigenständige gymnasiale Oberstufen dürfen in Hessen wieder gegründet werden. Gerade für Schülerinnen und Schüler, die mit einem guten Realschulabschluss auf die Oberstufe wechseln, bieten die eigenständigen Oberstufen ein spezifisches Angebot. Sie verbessern somit die Durchlässigkeit des Schulsystems.“

Produktionsschulen im Schulgesetz verankert

„Zum ersten Mal erhalten Produktionsschulen, die mit beruflichen Schulen zusammenarbeiten, eine Grundlage im Schulgesetz. Durch die Verbindung von praktischen Tätigkeiten mit dem Unterricht verwirklichen die Produktionsschulen einen eigenen pädagogischen Ansatz. Von diesem profitieren insbesondere Schülerinnen und Schüler, die sonst keinen Schulabschluss oder keinen Ausbildungsplatz erreicht hätten.“

Werbeverbot erstmals gesetzlich geregelt

„Werbung an Schulen war, ist und bleibt verboten. Mit dem neuen Schulgesetz stellen wir dies erstmals gesetzlich klar und nicht nur in einer Verordnung. In der Anhörung zum Gesetzentwurf wurde angeregt, in der Formulierung klarzustellen, dass Veranstaltungen wie beispielsweise eine Ausbildungsmesse von Unternehmen in Zusammenarbeit mit Schulen weiter möglich sein sollen. Das haben wir aufgegriffen.“

13./14. Schulbesuchsjahr für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf

„Auch hier haben wir eine Anregung aus der Anhörung aufgegriffen und die Formulierungen im Gesetz präzisiert. Damit ist klar, dass die Schulpflicht für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf bis zu fünf Jahre verlängert werden kann.“

Kontakt

Zum Thema