Landtag » Drucksache 18/4518
Berichtsantrag » Drucksache 18/4518

Sicherstellung der stationären medizinischen Versorgung der Bevölkerung

Nach § 1 des Hessischen Krankenhausgesetzes haben Land und Kommunen den Sicherstellungsauftrag für die stationäre Versorgung der Bevölkerung. Nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz des Bundes ist das Land verpflichtet, die Investitionen in die Krankenhäuser zu tätigen.

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