Änderungsantrag der Fraktionen von CDU, FDP, SPD und GRÜNEN.
Beginnend mit dem am 1. August 2001 in Kraft getretenen Lebenspartnerschaftsgesetz hat sich das Lebenspartnerschaftsrecht fortentwickelt. Seit dem 1. Januar 2005 besitzen Lebenspartnerinnen und Lebenspartner aufgrund des Gesetzes zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts vom 15. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3369) Ansprüche auf Hinterbliebenenversorgung nach dem Abgeordnetengesetz des Deutsche Bundestages, auf Witwen- oder Witwerrente nach dem SGB VI und beim Versorgungsausgleich. Die Gleichstellung soll nunmehr auf dem Gebiet der Altersversorgung auch im hessischen Abgeordnetenrecht umgesetzt werden.