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Info der Landtagsfraktion Nr. 42 - 5. April 2018

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Leserinnen und Leser,

in der vergangenen Plenarwoche hat die hessische Wohnungsbauministerin, Priska Hinz (GRÜNE) das Gesetz für ein Wohnungsbauinvestitionsprogramm (WIPG) der Landesregierung eingebracht. Mit diesem Gesetz schafft die Landesregierung ein wichtiges Instrument zur Unterstützung der Städte und Gemeinden beim Bau sozialer Wohnungen. Wir GRÜNE im Landtag sehen die Schaffung sozialen Wohnraums als Rückgrat der hessischen Wohnungspolitik. Auch in Zukunft will die Landesregierung für Kommunen und andere Bauträger einen attraktiven Anreiz schaffen, sozialgeförderten Wohnraum zu bauen. Kein einziger Antrag auf den Bau von Sozialwohnungen scheitert am Geld.

Das Wohnungsbauinvestitionsprogramm (WIP) bietet den Bauträgern die gleichen guten Förderkonditionen wie das auslaufende KIP. Es werden zusätzliche Fördermittel in Höhe von 257 Millionen Euro für sozial geförderten Wohnungsbau in Hessen bereitgestellt. Insbesondere finanzschwache Kommunen können damit über die Laufzeit des KIP hinaus weiter in bezahlbaren Wohnraum investieren. Nach Berechnungen der Landesregierung können so rund 2.750 neue Wohnungen entstehen. Damit senden wir den Städten, Kreisen und Gemeinden auch ein wichtiges Signal: Sie können sich darauf verlassen, dass es weitergeht mit der guten Förderung des sozialen Wohnungsbaus in Hessen.

Vom 12. bis zum 25. März 2018 haben in diesem Jahr die Internationalen Wochen gegen Rassismus stattgefunden. In diesem Zeitraum wurden auch in Hessen über 120 Aktivitäten gegen Rassismus durchgeführt. Wir haben dies zum Anlass genommen in einer Aktuellen Stunde alle Hessinnen und Hessen aufzufordern rassistischen, antisemitischen und ausländerfeindlichen Parolen entgegenzutreten, denn Hessen ist so vielfältig, wie die Menschen, die hier leben. Rassismus und alle anderen Formen von Ausgrenzung und Diskriminierung haben in Hessen keinen Platz. Trotzdem sind Diskriminierungen auch heute noch gesellschaftliche Realität und kein Randphänomen. Menschen erleben sie in vielfältiger Weise, sie verletzen, grenzen aus und prägen Identitäten und Lebenswege nachhaltig. Das, was in den Medien landet, ist dabei nur die Spitze des Eisbergs.

Die Hessische Landesregierung versteht Vielfalt als Grundlage und Bereicherung unseres Zusammenlebens. Unser Grundgesetz sagt eben nicht, dass die Würde nur in Deutschland geborener Menschen unantastbar ist – sondern aller. Es sagt nicht, dass nur Menschen mit besonders heller Haut ein Recht auf die freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit haben – sondern alle. Und es garantiert das Recht auf freie Religionsausübung nicht nur Menschen einer Glaubensrichtung – sondern allen.

Mehr zu diesen und vielen anderen Themen in unserem Newsletter.

Viele Grüße

Jürgen Frömmrich
Parlamentarischer Geschäftsführer

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