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Info der Landtagsfraktion Nr. 27 – 20. Oktober 2016

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,

letzte Woche wurde der Hochschule in Fulda als erster Hochschule für angewandte Wissenschaften bundesweit das Promotionsrecht verliehen. Schon lange haben wir dafür gestritten, dass gleichwertige Forschungsleistungen gleichwertige Rechte verdienen. Bislang mussten die Hochschulen für angewandte Wissenschaften mit Universitäten kooperieren, um Doktortitel verleihen zu können. Oft fanden sie keinen Partner für diese kooperativen Promotionsverfahren und mussten als Bittsteller zahlreiche Professoren ansprechen. Mit der schwarz-grünen Novelle des Hochschulgesetzes wurde diese Ungleichbehandlung für die angewandten Hochschulen beendet. Ein wichtiger Schritt für die oft sehr praxisnahe und gesellschaftlich relevante Forschung der Hochschulen, aber auch für die Frage von sozialer Gerechtigkeit. Denn gerade diese Hochschulen sind traditionell Orte des Bildungsaufstiegs, weil sie auch Menschen aus bildungsfernen Schichten bessere Chancen bieten. Diese Bedeutung haben wir im Rahmen der aktuellen Stunde im hessischen Landtag unterstrichen.

Die zweite jüngste Umsetzung eines wichtigen Grünes Ziels bildet das von Verkehrsminister Tarek Al-Wazir vorgestellte Konzept zur Einführung einer Lärmobergrenze. Ziel der nun begonnen Verhandlungen ist eine verbindliche Vereinbarung mit der Luftverkehrswirtschaft. Der Vorschlag des Verkehrsministeriums sieht vor, die künftige Entwicklung des Flughafens an Bedingungen wie den technischen Fortschritt bei leiseren Triebwerken und lärmarmen Flugzeugoberflächen sowie eine lärmoptimierte Routenführung zu knüpfen. Das bedeutet, dass künftig eine Steigerung der Flugbewegungen nur noch möglich ist, wenn der einzelne Flug leiser wird. So wird der Fluglärm begrenzt, lässt aber dem Flughafen Raum, sich zu entwickeln. Die Obergrenze soll deutlich unter den Werten liegen, die der Planfeststellungsbeschluss erlauben würde. Auch bei einer weiteren Zunahme der Flugbewegungen darf der Lärm diese Grenze nicht überschreiten – das ist eine sehr gute Nachricht für die Menschen in der Region. Die Lärmobergrenze wirkt also nachhaltig als Instrument zur Verringerung der Fluglärmbelastung.

Mehr zu diesen und vielen weiteren Themen in unserem Newsletter.

Viele Grüße

Angela Dorn
Parlamentarische Geschäftsführerin

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