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13.10.2011

Moderne GRÜNE Verbraucherpolitik - ein Konzept für Hessen

Einen Verbraucherschutz auf der Höhe der Zeit sehen wir als dringend notwendig an und legen deshalb ein Konzept für eine moderne Verbraucherpolitik vor. Verbraucherpolitik soll sich nicht mehr wie bisher vor allem auf traditionelle Bereiche wie Lebensmittelsicherheit oder schadstofffreies Spielzeug beschränken, sondern auch Fragen wie sichere Finanzprodukte und die des Persönlichkeitsschutzes im digitalen Zeitalter umfassen. Zudem soll die Kompetenz der Verbraucherinnen und Verbraucher so gestärkt werden, dass sie ihr Leben genussvoll, selbstbewusst und selbstbestimmt gestalten können. Verbraucherschutz soll zu einem modernen  selbstverständlichen Bürgerrecht werden. Gleichzeitig sehen wir die Notwendigkeit, dass sich Verbraucherinnen und Verbrauchern auch ihrer eigenen Verantwortung bewusst werden. Sie sollen ihre Marktmacht für mehr Nachhaltigkeit in der Wirtschaft  nutzen.

Bei der Beschaffung von Verbraucherinformationen gibt es keine Chancengleichheit. Ob bei der Suche nach der richtigen Versicherung oder dem Studieren der Inhaltsstoffe bei Nahrungsmitteln: Viele Informationen erreichen nur einen geringen Teil der Verbraucherinnen und Verbraucher. Verbraucherberatung erreicht heute oft gerade nicht die Personen, die diese am nötigsten brauchen. Deshalb muss die professionelle Verbraucherberatung eine stärker aufsuchende Arbeit leisten: d.h. verstärkt vor Ort in Kindertagesstätten, Schulen, Gemeindehäusern, Stadtteilen, Volkshochschulen, Seniorenheimen und Betrieben stattfinden.

Dem Verbraucherschutz der Landesregierung fehlt Gesamtstrategie

Bisher zeichnet sich die Verbraucherschutzpolitik in Hessen weitgehend durch die Beschreibung des Status Quo aus, eine umfassende Gesamtstrategie der Landesregierung fehlt. Auch wenn die Ministerin im kürzlich vorgestellten Zwölf-Punkte-Plan erstmals auch weitere Felder neben dem Lebensmittelbereich nennt, bleibt sie bei den wesentlichen Fragen unkonkret, konzeptionslos und ideenlos. Trotz der steigenden Herausforderungen im Verbraucherschutz gibt es keine finanzielle Stärkung, Verbraucherschutz wird  im Landeshaushalt weiter stiefmütterlich behandelt. Die Ministerin scheint ihren Rollenwechsel von der Bundestagsabgeordneten zur selbst gestaltenden Ministerin nicht vollzogen zu haben, wenn sie nur auf die Initiativen der Bundesministerin Aigner schielt.

Verbraucherberatung in Hessen professionalisieren

Nach den Budgetkürzungen für Verbraucherinformationen im Jahr 2004 ist die Verbraucherzentrale Hessen personell und finanziell heute kaum in der Lage, die stetig wachsenden Beratungsbedürfnisse zu bewältigen. Durch liberalisierte Märkte sind auch die Anforderungen an die Beratung durch die Verbraucherzentrale (VZH) immer größer geworden. Wir wollen deshalb die Verbraucherzentrale finanziell und personell besser aufstellen. Zudem sehen wir eine Bündelung und Koordinierung der Verbraucherzentrale, des Deutschen Hausfrauenbundes Hessen, des Landfrauenverbands und der Deutschen Gesellschaft für Ernährung als notwendig an. Wir streben an, innerhalb einer Legislaturperiode die sieben Verbraucherberatungsstellen des Hausfrauenbundes in Beratungsstellen der Verbraucherzentrale umzuwandeln. Damit gäbe es fünfzehn Beratungsstellen der VZH. Die Kompetenz des Personals des Hausfrauenbundes und der Landfrauen soll stärker für die Grundlagenbildung der aufsuchenden Verbraucherberatung  genutzt werden.

Mehr Schlagkraft für behördlichen Verbraucherschutz

Die Lebensmittelskandale der letzten Jahre haben nach unserer Auffassung gezeigt, dass das derzeitige Qualitätsmanagement der Landesregierung nicht ausreicht, um Verbraucherinnen und Verbraucher wirksam vor Gammelfleisch oder Dioxin im Essen zu schützen. Die Kommunalisierung des behördlichen Verbraucherschutzes führte zu großen regionalen Unterschieden in der Ausstattung und Qualität. Nur ein Bruchteil der Betriebe werde kontrolliert, die Zahl der Kontrollen sinke seit Jahren kontinuierlich. Deshalb brauche Hessen eine finanzielle und personelle Stärkung der amtlichen Lebensmittelkontrolle. Nach einer umfassenden Überprüfung der Auswirkungen der Kommunalisierung könne durchaus auch der Schluss gezogen werden, die Verantwortung wieder auf die Landesebene zu ziehen.

Verbraucherschutz in Hessen auf breite Füße stellen

Der Verbraucherschutz in Hessen muss sich den steigenden Herausforderungen durch wachsende Produktvielfalt, liberalisierte Märkte und das  digitale Zeitalter anpassen. Exemplarisch sollen hier drei Bereiche genannt werden:

Die neue Informationstechnologie der Radiofrequenz Identifikation (RFID-Technologie) bringe sowohl Chancen für die schnelle Kommunikation als auch Risiken für die Persönlichkeitsrechte. Wir fordern, dass im Sinne eines verbraucherfreundlichen Einsatzes ein Datenschutzkonzept vorgelegt und die Einhaltung durch den Landesdatenschutz kontrolliert werden müsse. Beim Einsatz dieser Technologie im Einzelhandel müsse es eine verbindliche Kennzeichnung, Information und Deaktivierungsmöglichkeiten der Chips geben.

Die Finanzkrise habe deutlich gemacht, wie wichtig transparente Finanzprodukte und eine funktionierende Finanzkontrolle für unser Wirtschafts- und Finanzsystem seien. Wir fordern internationale geltende Standards für Börsengeschäfte und eine stärkere Verankerung von Verbraucherschutz bei Banken und Finanzdienstleistern. In kommunaler und landespolitischer Verantwortung wollen wir die vorhandenen Möglichkeiten in den Verwaltungsräten der Sparkassen nutzen. Sparkassen sollen provisionsunabhängige Beratung anbieten und Zinssenkungen in angemessenem Maße an Verbraucherinnen und Verbraucher weiter geben.

Seit einigen Jahren kommen immer stärker so genannte Borderline-Produkte, also Grenzprodukte zwischen Nahrungsmitteln, Kosmetika und Arzneimitteln, auf den Markt. Gerade so genannte Gesundheitsprodukte wie Schlankheits- und Anti-Aging-Mittel  müssen stärker kontrolliert werden. Da diese in den Graubereich des Internets abwandern, brauchen wir gerade im Internet eine effiziente Kontrolle durch den behördlichen Verbraucherschutz und die Gesundheitsbehörden. Außerdem muss es auch bei diesen Produkten eine Deklarationspflicht von Risiken und Nebenwirkungen geben.