Landeshaushalt 2012 – Bildungspolitische Akzente von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat wie in den vergangenen Jahren zahlreiche Änderungsanträge eingebracht. In sie sind auch viele Ideen und Vorschläge aus unseren vielfältigen Gesprächen und Kontakten eingeflossen. Mit diesen parlamentarischen Initiativen zeigen wir unsere GRÜNEN Alternativen zur Politik der Regierungskoalition. Unsere Anträge beschreiben, wie eine andere Bildungspolitik, die dringend nötig ist, ganz konkret bereits jetzt begonnen werden könnte. Da Bildung eines der wichtigsten Zukunftsthemen ist, das entscheidend die Chancen der nachfolgenden Generationen und die Entwicklung unseres Landes bestimmt, brauchen wir für Schulen auch unter Bedingungen der Schuldenbremse mehr Mittel als bislang. Alle von uns geforderten Mehrausgaben sind durch Einsparungen oder realistische Mehreinnahmen gegenfinanziert.
Im Einzelnen haben wir beantragt:
- Unsere Schulen brauchen wieder Luft zum Atmen, für kreative pädagogische Konzepte und für individuelle Förderung. Beginnend mit dem Schuljahr 2012/2013 soll daher die Lehrerversorgung auf 105 Prozent erhöht werden. Dafür werden im Jahr 2012 zusätzlich 28 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Schulen sollen bei den zusätzlichen 5 Prozent frei zwischen einer Zuweisung von Lehrerstellen oder von Mitteln zur Finanzierung anderer pädagogischer Projekte oder Stellen entscheiden können. Die 105-prozentige Lehrerversorgung legt das Fundament für weitere nötige Verbesserungen und soll dazu beitragen, zunächst den Stress und die Hektik aus den Schulen herauszunehmen, um auf solider Grundlage Neues beginnen zu können (Landtagsdrucksache 18/4923).
- Nichts ist wichtiger für guten Unterricht als gut ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer und wer wie die Landesregierung die Axt an eine qualifizierte Lehrerausbildung legt, der kürzt am Unterricht. Wir wollen die Kürzung der Anzahl der Referendarinnen und Referendaren um 1.000 zurücknehmen und auch die Kürzungen bei den Ausbilderinnen und Ausbilder entsprechend korrigieren. Hierfür werden 18 Millionen Euro zusätzlich in den Haushalt eingestellt (Landtagsdrucksache 18/4924).
- Für die Förderung von Ganztagsschulen und Ganztagsangeboten werden im Schuljahr 2012/2013 zusätzliche Mittel im Umfang von 10 Millionen Euro bereitgestellt. Die zusätzlichen Mittel dienen dazu, den bedarfsdeckenden Ausbau zu forcieren und verstärkt Angebote zu fördern, die über eine pädagogische Mittagsbetreuung hinausgehen. Somit können endlich auch zusätzliche echte Ganztagsschulen mit stärker rhythmisiertem Tagesablauf genehmigt werden (Landtagsdrucksache 18/4917).
- Für das Programm „Neue Schule“ werden in 2012 5 Millionen Euro neu zur Verfügung gestellt. Es soll eine Abkehr vom strikt gegliederten Schulsystem in Hessen eingeleitet werden, ohne den Schulkampf des vergangenen Jahrhunderts wieder zu beleben. Mit dem Landesprogramm soll beginnend im Haushaltsjahr 2012 innerhalb von fünf Jahren die Hälfte aller weiterführenden Schulen die Möglichkeit erhalten, sich auf freiwilliger Basis zu „Neuen Schulen“ weiterzuentwickeln. Kennzeichen dieser „Neuen Schulen“ sind das gemeinsame Lernen alle Schülerinnen und Schüler bis zum Ende der Sekundarstufe I, die deutliche Reduzierung der Klassengrößen auf maximal 25 Schülerinnen und Schüler und ein bedarfsgerechtes Ganztagsangebot. Das Sitzenbleiben und die Querversetzung in eine andere Schulform sollen durch mehr individuelle Förderung jedes einzelnen Schülers ersetzt werden. Zudem sollen durch eine enge Verzahnung der Schule mit der Jugend- und Sozialarbeit sowie durch die Einbeziehung von Sozialpädagogen in den Schulalltag insbesondere Schülerinnen und Schülern mit vielfältigen schulischen und außerschulischen Problemen von Anfang an besser gefördert werden. An den „Neuen Schulen“ sollen alle Bildungsabschlüsse der Sekundarstufe I sowie das Abitur möglich sein. Zu diesem Zweck soll die „Neue Schule“ entweder eine eigene Oberstufe haben oder eine Kooperationsvereinbarung mit einer benachbarten Oberstufe schließen. Der Weg zu einer „Neue Schule“ steht allen bisherigen Gymnasien, Haupt- und Realschulen, kooperativen und integrierten Gesamtschulen offen. Das Angebot beruht auf Freiwilligkeit; die Entscheidung, am Programm „Neue Schule“ partizipieren zu wollen, geht von Schulgemeinden und Schulträgern aus (Landtagsdrucksache 18/4921).
- Die Schulsozialarbeit an den hessischen Schulen soll deutlich ausgeweitet werden. Hierfür werden vom Land 2,835 Millionen Euro bereitgestellt. Durch eine Drittelfinanzierung von Land, Schulträger und Kommunen würden aus einem Euro Landesmitteln drei Euro für die Arbeit der Schulen. Somit stünden der Schulsozialarbeit Mittel im Gesamtumfang von 8,505 Millionen Euro zur Verfügung. Damit könnten über 200 Schulsozialarbeiter finanziert werden (Landtagsdrucksache 18/4922).
- Alle Schulen, die sich der verpflichtenden Schulinspektion unterzogen haben, sollen jeweils nach Vorlage des Inspektionsberichtes als Einmalleistung und abhängig von der Größe der Schule ein Schulentwicklungsbudget in Höhe von durchschnittlich 20.000 Euro zur Verfügung gestellt bekommen. Diese zusätzlichen Mittel dienen der schulischen Weiterentwicklung und somit der Verbesserung der Qualität der schulischen Arbeit. Sie geben Schulen den nötigen Spielraum, um auf die Ergebnisse der Schulinspektion reagieren zu können (z.B. durch Finanzierung von Fortbildungsmaßnahmen, Organisationsentwicklungsprozessen etc.). Dafür werden 10 Millionen Euro zusätzlich in den Haushalt eingestellt (Landtagsdrucksache 18/4920).
- Zur Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsplans für Kinder von 0 bis 10 Jahren an den Grundschulen werden zusätzlich 2,5 Millionen Euro bereitgestellt. Sie sind u.a. vorgesehen für Deputatsstunden, um Lehrer/innen Zeit für die Kooperation mit den Kindertagesstätten zu geben. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Bereich der gemeinsamen Fort- und Weiterbildung von Erzieher/innen und Grundschullehrer/innen (Landtagsdrucksache 18/4913).
- Zur Stärkung des Gemeinsamen Unterrichts und zur Schaffung eines inklusiven Bildungssystems von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf wird 1 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt. Der gemeinsame Unterricht (GU) soll durch weiteres Personal deutlich ausgeweitet und mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention begonnen werden. Ziel ist, spätestens bis zum Schuljahr 2017/2018 ein inklusives Bildungssystem in Hessen verwirklicht zu haben, in dem der gemeinsame, inklusive Unterricht von der Ausnahme zur Regel geworden ist und alle Schülerinnen und Schüler mit Behinderung in der wohnortnahen allgemeinen Schule unterrichtet werden können (Landtagsdrucksache 18/4918).
- Für die individuelle Förderung in schulformbezogenen Schulen wird 1 Millionen Euro bereitgestellt. Schulen, die auf Abschulung und Nichtversetzung verzichten, können diese Mittel verwenden, um die individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern zu intensivieren (Landtagsdrucksache 18/4915).
- Für die Verbesserung der Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte und Kollegien an hessischen Schulen werden zusätzliche Mittel in Höhe von 1 Millionen Euro eingesetzt (Landtagsdrucksache 18/4911).
- Beginnend mit dem Schuljahr 2012/2013 soll stufenweisen allen Grundschulen ermöglicht werden, das pädagogische Konzept des flexiblen Schulanfangs einzuführen. Im Haushalt 2012 werden für die nötigen ersten Schritte 1 Millionen Euro eingestellt. Mit diesem veränderten Schuleingang kann die die Chance für die frühe und individuelle Förderung aller Kinder besser genutzt werden (Landtagsdrucksache 18/4914).
- Das Unterstützungssystem für Schulen soll durch zusätzliche Schulpsychologen und Schulpsychologinnen und weitere beratend tätige Berufsgruppen verbessert werden. Hierzu wird der Etat um 1 Millionen Euro erhöht (Landtagsdrucksache 18/4910).
- Die Zuschüsse an Schulen in freier Trägerschaft werden um 1 Millionen Euro erhöht, um deren Unterfinanzierung im Vorgriff auf eine umfassende Neuordnung der Ersatzschulfinanzierung ein Stück weit abzubauen (Landtagsdrucksache 18/4919).
- Um die Weiterbildung und das lebensbegleitende Lernen als wichtige Bausteine eines umfassenden Bildungssystems zu stärken, werden die Zuschüsse um 1 Millionen Euro erhöht (Landtagsdrucksache 18/4909).
- Zur Ausweitung der Breitenförderung von Hochbegabten an hessischen Schulen und zur Verkürzung der Wartezeiten bei der begabungsdiagnostischen Beratungsstelle BRAIN werden zusätzlich 500.000 Euro eingesetzt (Landtagsdrucksache 18/4912).
- Die Internatsschule Schloss Hansenberg soll schrittweise in eine Schule in freier Trägerschaft überführt werden, deren Finanzierung sich nach den Regelungen des Ersatzschulfinanzierungsgesetzes richtet (Landtagsdrucksache 18/4916).