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12.10.2016
Portraitfoto von Daniel May vor grauem Hintergrund.

Daniel May: Verbot der Benachteiligung nach den Besitzverhältnissen der Eltern an Schulen in freier Trägerschaft

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon von allen Vorrednern darauf hingewiesen worden, dass die heutige Debatte sozusagen in einer Reihe von Debatten um dieses Thema steht. Zuletzt wurde im Mai 2015 darüber debattiert, weil die SPD-Fraktion eine teilweise gleich gerichtete Große Anfrage an die Landesregierung gerichtet hatte, die allerdings – das muss man dazu sagen – etwas weiter gegangen ist.

Frau Kollegin Cárdenas hat schon darauf hingewiesen, dass auch meine Fraktion in der Vergangenheit die Frage der Einhaltung des Sonderungsverbotes immer wieder thematisiert hat. Ich möchte allerdings gleich vorwegschicken, dass wir ganz andere Schlussfolgerungen gezogen haben, als Sie das heute hier getan haben. Da unterscheiden wir uns doch ganz deutlich.

(Zuruf des Abgeordneten Hermann Schaus (DIE LINKE))

Wenn wir also einen Sachverhalt erörtern, über den schon mehrfach im Plenum debattiert wurde,

(Zuruf des Abgeordneten Hermann Schaus (DIE LINKE))

dann kommt man nicht umhin, das eine oder andere zu wiederholen. Das liegt aber nicht an der Einfallslosigkeit der Redner – das möchte ich zu meiner Entschuldigung, aber auch zur Entschuldigung aller meiner Vorredner sagen –, sondern einfach daran, dass sich die Sachlage seit Mai 2015 nicht entscheidend geändert hat. Ich möchte trotzdem die Gelegenheit nutzen, ein paar Feststellungen zu machen, auch deshalb, weil Herr Kollege Greilich noch einmal an die Koalitionsfraktionen appelliert hat, ein paar Worte zum Ersatzschulwesen zu sagen.

Auch wir GRÜNEN sind der Meinung, dass die Ersatzschulen einen wichtigen Baustein im schulischen Bildungssystem Hessens darstellen. Das in der Hessischen Verfassung eingeräumte Recht, freie Schulen zu errichten, muss auf jeden Fall gewährleistet werden. Die freien Schulen haben in der Vergangenheit wichtige Impulse für die Entwicklung des Schulsystems gegeben. Von daher sind wir sehr dankbar für die dort geleistete Arbeit und sehen die Ersatzschulen als eine wichtige Ergänzung unseres Schulsystems an.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Dass auch die Koalition aus CDU und GRÜNEN diese Auffassung vertritt und dass das nicht nur Lippenbekenntnisse sind, sondern sich unsere Wertschätzung auch in Mark und Pfennig niederschlägt, hat man gerade bei der Ersatzschulfinanzierung gesehen. Wir haben bei der letzten Debatte über die Antwort auf die Große Anfrage zu diesem Thema einen Antrag eingebracht, mit dem wir die Neuregelung der Ersatzschulfinanzierung so, wie sie von der Vorgängerregierung noch auf den Weg gebracht wurde unterstützt haben. Wir sind der Meinung, dass eine verbesserte Finanzierung der Ersatzschulen richtig ist. Das haben wir den Ersatzschulen so mitgeteilt. Das findet auch deren Anerkennung. Von daher kann ich Ihnen sagen, lieber Kollege Greilich, dass wir an dieser Stelle in Kontinuität handeln und dass die Ersatzschulen in uns verlässliche Partner finden.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Die freien Schulen ergänzten das Schulangebot. Sie müssen gleichwertige Angebote schaffen; die Bildungswege können allerdings divergieren. Das heißt eben auch, dass diese Schulen für alle zugänglich sein müssen. Insofern ist im Zusammenhang mit dem Sonderungsverbot in der Tat über das Schulgeld zu debattieren, das die freien Schulen erheben. Es ist nicht per se ein Misstrauensvotum gegenüber den Ersatzschulen, wenn man das hinterfragt. Man kann der Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage aber entnehmen, dass die meisten Ersatzschulen sehr verantwortungsvoll mit dieser Frage umgehen. Von daher ist es legitim, das hier im Landtag aufzurufen.

Wenn wir uns die Daten in der Antwort auf die Große Anfrage anschauen, dann können wir feststellen, dass die meisten Schulen sehr verantwortungsvoll mit dem Thema Sonderungsverbot umgehen. Frau Kollegin Wiesmann hat schon darauf hingewiesen, dass viele Ersatzschulen freie Plätze anbieten, dass Rabatte gewährt werden und dass man sich an den Einkommen der Eltern orientiert. All das sind ja Maßnahmen, die darauf zielen, dass keine Sonderung in den Schulen aufgrund von Besitzverhältnissen stattfindet. Von daher komme ich zu der Erkenntnis, dass die überwiegende Zahl der Ersatzschulen sehr verantwortungsvoll mit der Frage des Sonderungsverbotes umgeht.

Wir haben in Umsetzung des Koalitionsvertrages trotzdem noch etwas Weiteres eingeführt. Insofern ist das, was Sie, Frau Kollegin Cárdenas, uns vorgeworfen haben, es habe sich nämlich nichts geändert, in doppeltem Sinne falsch. Zum Ersten ist es so, dass die staatliche Finanzierung geändert wurde. Darauf bin ich eben schon eingegangen. Es ist aber auch so, dass die Verantwortung der staatlichen Schulaufsicht dafür, die Einhaltung des Sonderungsverbots zu überprüfen, noch einmal gestärkt wurde. Sie hätten das aus der Antwort zu Frage drei erkennen können, in der ausgeführt wird, dass die Ersatzschulen durch Erlass vom 10. September 2015 in einem dreijährigen Turnus hinsichtlich der Änderung der relevanten Faktoren, die für die Einhaltung des Sonderungsverbotes wichtig sind, durch die Staatlichen Schulämter überprüft werden. Das zeigt doch sehr deutlich, dass an dieser Stelle eine Veränderung stattgefunden hat, die dem Ziel dient, dass die Ersatzschulen eben nicht sondern. Von daher ist, das, was Sie uns vorgeworfen haben, falsch.

Ich halte auch die von Ihnen zum Schluss Ihrer Rede vorgetragene Wertung dessen, was Sie an Informationen über das Ersatzschulwesen erhalten haben, für falsch. Ich glaube, dass das dem, was im Ersatzschulwesen tatsächlich stattfindet, und den Beweggründen derer, die freie Schulen gründen, nicht gerecht wird. Von daher kann ich für meine Fraktion nur feststellen, dass die Ersatzschulen und die staatliche Schulaufsicht sehr verantwortungsvoll handeln.

Für uns ist es weiterhin ein wichtiges und richtiges Anliegen, dass die freie Schulen nicht nach den Besitzverhältnissen der Eltern sondern, dass sie weiterhin Bestand haben können, dass sie weiterhin gefördert werden, weil sie wichtige Impulse in unser Schulsystem geben. Von daher wünschen wir den freien Schulen weiterhin viel Erfolg bei ihrer Arbeit.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

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