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13.09.2016

Sigrid Erfurth: Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Schwangerschaftskonfliktgesetz

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die Schwangerschaftskonfliktberatung in Hessen auf einem hohen Niveau sichergestellt. Auch an dieser Stelle mein Dank an die Trägervereine, die im Augenblick diese schwierige Arbeit leisten und die sie aller Erwartung nach auch weiterhin leisten werden. Ich glaube nicht, dass sich in der Trägerlandschaft sehr viel verändert. Wir alle kennen die Vereine und Verbände, die hier aktiv sind.
Mit diesem Gesetzentwurf wird weiterhin zugesichert, dass mindestens eine Beratungsstelle pro 40.000 Einwohnerinnen und Einwohner in Hessen besteht. Er begrenzt – das lese ich anders als Sie, Herr Kollege Rock – im Sinne der Trägervielfalt die Zahl der Ärztestellen auf 20 % der Beratungsstellen. So steht es im Entwurf, und so ist es gemeint.
(Zuruf des Abg. René Rock (FDP))
– Zumindest lese ich es so. Ich bin sehr gespannt auf die Anhörung, wo wir die unterschiedlichen Positionen austauschen können.
Erstmals regelt dieses Gesetz die Kostenerstattung für die vertrauliche Geburt. Ich finde das einen wichtigen Punkt. Darauf haben auch Sie hingewiesen, Frau Kollegin Gnadl. Die vertrauliche Geburt gibt es seit Mai 2014, das ist ein Bundesgesetz. Diese Regelungen sind ja erstmals in Kraft und sie sichern schwangeren Frauen zu, dass sie ihre Identität nicht offenlegen müssen und trotzdem den sicheren Rahmen eines Krankenhauses in Anspruch nehmen können, um ihr Kind zur Welt zu bringen, dass sie einen sicheren, geschützten Rahmen für die Geburt ihres Kindes haben können, obwohl sie anonym bleiben wollen.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)
Dabei wird die Anonymität der Mutter sichergestellt. Es gibt auch ein Verfahren, mit dem sichergestellt wird, dass das Kind später einmal Auskunft über seine Herkunft erhalten kann.
Dieses Verfahren, das ich jetzt sehr rudimentär beschrieben habe, ist sehr aufwendig und beratungsintensiv. Eine schwangere Frau kommt nicht in eine Beratungsstelle mit dem festen Vorsatz: Ich will anonym gebären, wie geht das? – Vielmehr ist es ein sehr intensiver Prozess, bei dem Beraterinnen und schwangere Frau erst einmal im Gespräch den Weg finden müssen oder können, ob eine anonyme Geburt die Lösung für die jeweilige Problemlage der Frau ist.
Es gibt bisher ganz wenige Erfahrungen mit diesem Gesetz und auch mit der Kostenerstattung. Deswegen finde ich es gut, dass wir es hier angehen und geregelt haben. Ich bin sehr gespannt, wie die Trägerverbände mit dem Vorschlag aus dem Sozialministerium umgehen. Auch dazu werden wir in der Anhörung einiges erfahren.
Gut und sicher auch im Sinne der Träger ist, dass das Auswahlverfahren verstetigt wurde. Bisher wurde jedes Jahr geschaut, ob der Schlüssel noch passt, ob es eine Beratungsstelle im Verhältnis zur 40.000 Einwohnerinnen und Einwohnern gibt. Dann gab es immer kleine Abweichungen, weswegen der Stellenschlüssel angepasst werden musste. Das ist für die Träger sehr arbeitsintensiv und nicht unbedingt im Sinne eines stetigen Verfahrens.
Deshalb ist es gut, dass man sagen kann: Wir machen Planungssicherheit, Anpassungen gibt es nur noch alle drei Jahre. Auch das ist eine Verwaltungsvereinfachung auf beiden Seiten und ein guter und richtiger Weg.
Eine Entscheidung, mit der die Träger nicht so zufrieden sind, soweit ich es in der Debatte verfolge, haben Sie ja sehr in den Mittelpunkt Ihrer Betrachtung gestellt, Frau Gnadl: die Förderhöhe. Die Diskussion kennen wir aus den Vorjahren. Es besteht immer wieder der Wunsch der Trägerverbände, die Förderpauschale anders zu ermitteln, höher zu ermitteln, Kostenanteile anders zusammenzusetzen.
(Zuruf von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Sie haben richtig darauf hingewiesen, Herr Rock: Wir haben in Hessen ein relativ hohes Förderniveau; wir befinden uns im Bundesländervergleich im oberen Drittel. Deshalb ist die Förderhöhe – ich glaube, das war bei Schwarz-Gelb – auch einmal abgesenkt worden. Wir haben dann insgesamt wieder ein bisschen obendrauf gesattelt, weil die Trägervereine plötzlich sehr in Existenznöte kamen. Insgesamt haben wir eine Förderhöhe – ich sagte es bereits –, die im Ländervergleich im oberen Drittel liegt.
Die Pauschale soll ja auch nicht statisch sein. Sie wird angepasst, sozusagen über die Tariferhöhung – so steht es zumindest im Gesetzentwurf.
Ich weiß, dass es bei den Trägerverbänden wahrscheinlich Unmut gibt, und bin sehr gespannt auf die Anhörung und darauf, welche Argumente wir dort noch hören werden und wie wir sie an diesen Punkten auswerten können. Der Herr Minister hat schon einiges dazu gesagt. Ich bin sehr gespannt, wie wir das in der Debatte vertiefen werden.
Insgesamt ist mit dem Gesetzentwurf jetzt der Weg beschritten, die Schwangerschaftskonfliktberatung auch im nächsten Jahr wieder absichern zu können. Das Gesetz läuft ja Ende des Jahres aus. Für mich und meine Fraktion ist damit auch der Weg eröffnet, Schwangerschaftskonfliktberatung weiterhin auf hohem Niveau sicherstellen zu können und Beratungsstellen auf diesem Niveau finanzieren zu können. – Ich danke Ihnen.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)
Vizepräsident Dr. Ulrich Wilken:
Danke, Frau Erfurth.

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